Privat-Haftpflicht: Wissen, was versichert ist

Flickr Feuer und Knall und Licht Schrift-Architekt.de CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Ein Unfall oder ein Schaden ist schnell entstanden. Gerade in der schadenträchtigsten Nacht des Jahres – an Silvester – wurden so manche Böller und Raketen wieder mal fehlgeleitet und richteten Schäden an. Gut, wenn der Verursacher in solchen Fällen ausfindig zu machen und haftpflichtversichert ist.

Eine Haftpflichtversicherung kostet in der Regel zwischen 40 und 90 Euro im Jahr. Ein relativ geringer Betrag, der vor dem finanziellen Ruin schützen kann, denn bereits die Anwaltskosten können bei einer Schadenersatzklage enorm zu Buche schlagen. Singles ohne Kinder, Versicherte mit einer Selbstbeteiligung und diejenigen, die ihre Verträge online abschließen, zahlen oft sogar noch weniger. Wer sich privat versichern lässt, sollte sich darüber informieren, welche Schäden seine Police abdeckt. Denn: Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für alle in der Silvesternacht entstandenen Schäden auf.

Beispiel Silvester: Wann greift die Haftpflicht?

Die eigene Haftpflichtversicherung springt ein, wenn anderen durch das eigene Handeln ein Schaden an ihrer Person oder ihren Sachen entsteht. Auf einer privaten Party bei jemandem zu Hause ist zunächst der Gastgeber für die Schäden verantwortlich, z. B. wenn das Handy eines Gastes oder eine teure Vase versehentlich zu Bruch gehen. Wenn es aber einen klaren Schuldigen gibt, muss dieser beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Auch wenn der Partygast mit einem Tischfeuerwerk die Festtafel in Brand setzt oder eine Rakete auf den Balkon des Nachbarn abfeuert und diesen beschädigt, greift die Haftpflichtversicherung. Doch wenn der Gastgeber selbst Schäden an den eigenen Möbeln oder der Kleidung verursacht, ist die Hausratversicherung zuständig. Wurden Briefkästen, Fenster, Dächer oder Fassaden durch Raketen und Knaller beschädigt, muss die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers aufkommen. Auch bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit wie das Zünden von Knallern unter Alkoholeinfluss ist die Zuständigkeit der Versicherung häufig ausgeschlossen.

Wechsel kann sich lohnen

Wer auf der Suche nach einer privaten Haftpflichtversicherung ist, sollte die angebotenen Tarife miteinander vergleichen. Seiten wie haftpflichtversicherungen-test.de liefern umfangreiche Testberichte sowie Informationen zum Thema “Haftpflicht” in ihren Ratgebern. Wichtig ist dabei, dass die Versicherungshöhe mindestens drei Millionen Euro beträgt. Wer bereits eine Haftpflichtversicherung hat, sollte einen prüfenden Blick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis seiner Police werfen. Verträge, die fünf Jahre oder älter sind, schneiden im Vergleich mit aktuelleren Angeboten schlechter ab. Ein Tarifwechsel innerhalb der regulären Kündigungsfrist ist einfach und kann sich lohnen, da viele Anbieter die Versicherungssumme erhöht und den Leistungsumfang erweitert haben. Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne im Gegenzug bessere Leistungen zu bieten, können die Versicherten sogar von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Denn trotz des verbesserten Schutzes in den aktuellen Angeboten hat sich das Preisniveau laut Stiftung Warentest nicht geändert.