Corona-Regeln: Das ist jetzt in Hamburg alles erlaubt

Welt mit Corona-MaskeBild von Syaibatul Hamdi auf Pixabay

Seit Anfang Juli werden die Corona-Vorschriften schrittweise gelockert.

Eine kurze Übersicht, was jetzt seit Julianfang alles in Hamburg erlaubt ist.

Allgemeines

  • Öffentlicher und privater Raum
    Grundsätzlich gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern. An öffentlichen Orten dürfen sich bis zu zehn Personen treffen. Die Grenze bei Treffen im privaten Bereich beträgt 25 Personen. Jeweils unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten sie kommen.
  • Veranstaltungen
    Unter freiem Himmel sind Veranstaltungen bis zu 1.000 Personen möglich. In geschlossenen Räumen sind bis zu 650 Menschen zugelassen. Allerdings muss eine Genehmigung erteilt werden und feste Sitzplätze sind vorgeschrieben.
    Gibt es keine festen Sitzplätze sind im Freien 200 und in geschlossenen Räumen 100 Menschen erlaubt.
    Das gilt wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. Gibt es Alkohol, dann sind draußen 100 Menschen und drinnen 50 Menschen die Grenze.
  • Grillen und Picknick 
    Ist an öffentlichen Orten wieder erlaubt. Aber, die grundsätzlichen Abstandsgebote sind zu beachten.
  • Demonstrationen und Versammlungen
    Sind für eine begrenzte Teilnehmeranzahl möglich und wenn die Hygiene- und Abstandsregeln beachtet werden.
  • Gottesdienste
    Unter freien Himmel sind religiöse Veranstaltungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern und der Vorlagen eines entsprechenden Hygiene- und Schutzkonzeptes möglich. Auch in Kirchen, Moscheen oder Synagogen sind Zusammenkünfte zulässig, wenn Maßnahmen zum Infektionsschutz das gewährleisten.
  • Alten- und Pflegeheime
    Besuche sind erlaubt, wenn u.a. ein Mund-Nase-Schutz getragen wird. Der Pflegeheimbewohner darf zwei Besucher gleichzeitig empfangen. Die Besuchsanzahl ist nicht begrenzt. In Innenräumen beträgt die Zeitgrenze drei Stunden. Draußen gibt es keine zeitliche Begrenzung.
  • Behinderte
    Wer in ambulant betreuten Wohngruppen oder Wohnformaten lebt, darf wieder besucht werden. Voraussetzung ist ein dokumentiertes Konzept zum Infektionsschutz.
  • Bestattungen und Trauerfeiern 
    Können im engen Familien- und Freundeskreis stattfinden.

Sport

  • Natur- und Schwimmbäder
    Alle Frei-, Hallen- und Naturbäder sind erlaubt. Die Buchung muss online bei Bäderland vorgenommen werden. In Hallenbädern gilt ein Abstand von 2,5 Meter, sonst 1,5 Meter. Sprungtürme und Rutschen sind gesperrt.
  • Fitness-, Sport-, Yoga-Studios
    In Sportstudios darf wieder trainiert werden. Sporthallen, Indoor-Spielplätze und Tanzschulen können öffnen. Es gilt eine Abstandsregel von 2,5 Meter.
  • Outdoor Sport
    Outdoor Individualsport und auch Mannschaftssport ist erlaubt. Es gelten Abstandsregeln, z.B. Ausdauer- und Torschusstraining sind beispielsweise möglich, Zweikampf-Training ist nicht gestattet. Duschen und Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen Die Toiletten dürfen genutzt werden.
  • Spielplätze
    Hamburger Spielplätze sind von 7 bis 20 Uhr offen.

Bildung und Kultur

  • Konzerthäuser, Kinos, Oper, Theater, die Kino-Gastronomie sowie das Planetarium 
    Dürfen mit einem Hygienekonzept öffnen.
  • Autokino
    Autokinos sind unter Hygiene-Regeln erlaubt, ebenso Autokino-Konzerte.
  • Ausstellungen, Museen, Gedenkstätten 
    Dürfen öffnen. Ebenso die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
  • Schule
    Nach den Sommerferien ist geplant, dass im neuen Schuljahr wieder der Regelbetrieb eingeführt wird.
  • Kindergärten
    Es gibt einen eingeschränkten Regelbetrieb. Die Betreuung eines Kindes an drei Tagen und 20 Stunden die Woche soll gewährleistet sein.
  • Universitäten und Hochschulen
    Präsenzvorlesungen und Prüfungen sind erlaubt.
  • Bildungseinrichtungen
    Grundsätzlich sind Angebote von staatlichen und privaten Bildungsträgern unter Auflagen erlaubt. Es gilt u.a. eine Größenbeschränkung von 15 Personen für Lerngruppen.

Soziales

  • Jugendhilfe
    Die Angebote der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, sind offen.
  • Seniorentreffs
    Hamburger Seniorentreffs dürfen wieder Gruppenangebote, Info-Abende und Kurzse mit einem festen Teilnehmerkreis anbieten. Achung: In geschlossen Räumen nur mit Mund-Nasen-Schutz. Im Freien ist ein Abstand von 3 Meter vorgeschrieben.
  • Tagestreffpunkte
    Hamburger Obdach- und Wohnungslose können wieder die Tagestreffpunkte, die Überlebenshilfe und praktische Hilfen anbieten, zum Beispiel Mahlzeiten, Kleidung oder eine Möglichkeit zum Duschen und Wäsche waschen, nutzen.

Shopping, Märkte, Gastronomie, Tourismus

  • Einkaufen
    Alle Geschäfte dürfen öffnen. In den Geschäften sind Mund-Nase-Schutz Pflicht. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist nur ein Kunde erlaubt. Warteschlangen sollen vermieden werden.
  • Jahrmärkte und Messen
    Dürfen wieder stattfinden. Es gelten Maskenpflicht, Abstandsregel und allgemeine Hygienevorschriften. In geschlossenen Räume sind auf zehn Quadratmeter nur eine Person erlaubt.
  • Wochenmärkte
    Alle Stände die Lebensmittel oder Waren des täglichen Bedarfs anbieten sind zulässig.
  • Restaurants
    Alle Gäste müssen registriert werden. Ein Abstand von 1,5 Meter oder geeignete Trennwände sind vorgeschrieben.
  • Hotels und Hostels
    Die Kapazität ist auf 60 Prozent der Zimmer beschränkt. Schlafsäle mit als vier Personen, Pools und Saunen sind geschlossen. Für Gäste aus Corona-Hotspots gilt ein Beherbergungsverbot.
  • Bootsfahren und Hafenrundfahrten
    und Bootsauflüge sind wieder erlaubt, aber nur 50 Prozent der Gäste dürfen an Bord sein.
  • Friseure, Tattoo- und Kosmetikstudios, Massagepraxen
    Unter Auflagen ist der Betrieb möglich.
  • Wettbüros und Spielhallen
    Wenn ein Hygienekonzept vorliegt, dürfen Wettbüros und Spielhallen wieder öffnen.