Update zur schrittweisen Lockerung des Corona Lockdown in Hamburg

Corona Lockdown: Blonde Frau legt eine Gesichtsmaske anPhoto by Anna Shvets from Pexels

Corana Lockdown: Langsam eröffnen die Schulen. Auch kleinere Geschäften dürfen wieder verkaufen. Allerdings, bis zum Ende des Hochsommers gibt es keine Großveranstaltungen.

Gemeinsam haben Hamburg, die übrigen Bundesländer und die Bundesregierung am Mittwoch entschieden, dass die strengen Corona-Auflagen nur vorsichtig gelockert werden. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen bleiben mindestens bis zum 3. Mai bestehen.

“Wir haben nicht viel Spielraum. Das Eis ist dünn.”

Peter Tschentscher (Hamburgers Erster Bürgermeister, SPD) nach der Telefonkonferenz

Ab kommender Woche ist es kleineren Geschäften (max. 800 m² Verkaufsfläche) gestattet, wieder zu öffnen. Allerdings, sie müssen ein Hygienekonzept haben und die Mindestabstände müssen im Laden eingehalten werden. Warteschlangen gilt es zu vermeiden.

Der Schulunterricht soll ab Montag, den 4. Mai 2020 in einzelnen Jahrgängen wieder losgehen. Für die Viertklässler und die Abschlussklassen an weiterführenden Schulen beginnt dann wieder das ‚normale‘ Schülerleben.

Im Hamburg Journal (NDR TV) wies der Bürgermeister gestern daraufhin, dass die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger der wichtigste Faktor war, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Jetzt komme es darauf an, die erzielten Erfolge beim Kampf gegen die Pandemie nicht zu verspielen. Deshalb die sehr dosierten Lockerungen. Wir haben es länger mit Pandemie zu tun.

Die Hamburger Behörden arbeiten jetzt an der Umsetzung der Beschlüsse. Am Freitag entscheidet der Senat darüber.

Das Kontaktverbot bleibt bestehen

Bis Sonntag, den 3. Mai 2020 bleiben die am 22. März beschlossenen Kontaktbeschränkungen (u.a. 1,5 Meter Mindestabstand) erst einmal bestehen. Verstöße gegen die Vorschriften werden auch weiterhin geahndet und mit teilweise empfindlichen Bußgeldern belegt.

Die Hamburger Modedesignerin Ella Deck mit selbstgenähter Mundschutzmaske
Ella Deck mit Mundschutzmaske (c) Ella Deck

Es gibt keine Maskenpflicht

Es gibt keine Maskenpflicht, aber es wird dringend empfohlen, dass sogenannte Alltagsmasken insbesondere beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. und beim Einkauf im Einzelhandel aber dringend empfohlen. Gemeinsam mit dem Mindestabstand helfen sie das Infektionsrisiko zu senken.

Geschäftsöffnungen

Neben Geschäften bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen unabhängig von der Verkaufsfläche – Auto- und Fahrrad-Händler sowie Buchhandlungen wieder öffnen.

Gastronomie und Dienstleistungen Haarschneiden geht wieder!

Ab Montag, den 4. Mai dürfen Friseure wieder öffnen. Voraussetzungen sind die Steuerung des Zutritts, Hygieneauflagen und persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter.

Bars, Cafés und Restaurants dürfen nicht geöffnet werden. Die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs oder eines Lieferdienstes bleibt bestehen.

Großveranstaltungen und Gottesdienste

Bis zum 31. August bleiben Großveranstaltungen (Konzerte, Fußball, Jahrmarkt, Volksfeste) weiter untersagt. Auch Gottesdienste und religiöse Feierlichkeiten sind noch nicht erlaubt.

Reisen und Besuche nur eingeschränkt

Die Bevölkerung ist weiter aufgefordert auf private Reisen, überregionale Tagesausflüge und Besuche – auch Verwandtschaft – zu verzichten. Die weltweite Reisewarnung bleibt bestehen. In Deutschland sind Übernachtungen nur für nicht touristische Zwecke gestattet.

Schleswig-Holstein bleibt vorerst für Zweitwohnungsbesitzer, Ausflügler und Touristen gesperrt. Das Einreiseverbot in Mecklenburg-Vorpommern gilt bis mindestens den 3. Mai 2020. Die Quarantäne gilt weiterhin für Ein- und Rückreisende. Der Warenverkehr, Pendler und andere beruflich Reisende dürfen grundsätzlich ein- und ausreisen.  

Kitas und Universitäten

Vorerst bleiben Kitas bleiben geschlossen. Die Notbetreuung soll aber ausgebaut werden.

Prüfungen und Praxisveranstaltungen, die Labore und Arbeitsräume erfordern, können unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder durchgeführt werden. Auch Archive und Bibliotheken können unter Hygieneauflagen und der Steuerung des Zutritts wieder öffnen.