Die Traumimmobilie – wie finanziert man sie?

Bauschild für Eigentumswohnungen in Hamburg OhlstedtHier werden Eigentumswohnungen gebaut © Norbert Schmidt

Den Traum vom eigenen Haus wahr werden zu lassen – das wäre so ein Wunsch, den sich eigentlich jeder gerne erfüllen würde. Leider sind solche Projekte nicht unbedingt günstig zu realisieren. Über zwei Möglichkeiten lässt sich dies dennoch schaffen.

Zwei Optionen (eine ist nicht ganz ernst gemeint)

Möglichkeit Eins: Man greift zur Klemmbausteinvariante. Diese kosten nicht die Welt, man muss sich auch nicht mit dem Amtsschimmel herumärgern, das Finanzamt wird nie vorsprechen und es gibt keine nervigen Nachbarn. Dafür kann man darin nur dann wohnen, wenn man sich verkleinern kann.

Also bleibt, realistischer gesehen, Möglichkeit Zwei als einzige Option: Man baut selbst und versucht die Baufinanzierung durch Kredite, etwa einen Immobilienkredit zu schaffen.

Die Grundvoraussetzungen

Logischerweise ist eine Kreditaufnahme etwas umfangreicher, mit Prüfungen und Voraussetzungen verbunden, da der Kreditgeber sein Geld ja irgendwann wieder haben möchte. So kann man schlecht in eine Bank gehen, sich vorstellen und sagen, dass man gerne einen Kredit haben möchte. Klar geht das, aber dennoch wird die Antwort nicht ein freundliches Nicken und die Auszahlung des gewünschten Betrages beinhalten.

Vor dem Kredit

Bevor man auch nur mit dem Gedanken spielt, auch nur einen einzigen Fuß in die Bank zu setzen und die magischen Worte „Kreditantrag“ in den Mund zu nehmen, sollte man sich darauf vorbereiten. Dies bedeutet, dass man über einen gewissen Zeitraum, der am besten mindestens einen Monat beträgt, seine Ein- und Ausgaben in einem Haushaltsbuch niederschreibt und entsprechend am Ende dieser Zeitperiode bilanziert.

Was der Firma am Ende des Geschäftsjahres recht ist, dürfte dem Aspiranten auf einen Kredit billig sein. Und so kann man feststellen, ob das geplante Budget realistisch oder ein Luftschloss ist.

Auch gilt es, bei Internetseiten oder bei Bankgesprächen aufzupassen und darauf zu achten, dass man sich nichts aufschwatzen lässt. Daher: Immer die Optionen vergleichen.

Und da eine sogenannte „Sondertilgung“, also das Einzahlen einer zusätzlichen Summe eine schnellere Tilgung der Schulden bedeutet, was sich positiv auf Laufzeit und Zinslast auswirkt, ist zu prüfen, ob dies in den Verträgen vorgesehen ist.

Warum es nicht funktioniert hat

Es kann übrigens passieren, dass man all dies getan hat und dennoch einen negativen Bescheid erhält. Hierbei ist es möglich, dass eines oder mehrere von unterschiedlichen Ausschlusskriterien nicht erfüllt wurde. Denn, wie schon festgehalten: Die Kreditauszahlung ist an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft.

Ist man beispielsweise jünger als 18 oder älter als 80 Jahre sind, ist es eher unwahrscheinlich, dass der Kredit bewilligt wird. Unter 18 ist man noch nicht voll geschäftsfähig, was bedeutet, dass man rein rechtlich gesehen solche Verträge überhaupt noch nicht abschließen kann. Und bei einem Alter über 80 befürchtet die Bank, dass man den Kredit nicht mehr wird bedienen können. Solche Immobilienkredite bedeuten mehrere Dekaden an Laufzeit.

Gibt es einen sogenannten „Schufa-Eintrag“, also eine Meldung in der Wirtschaftsauskunftei desselben Namens, wird dieser zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit – auch Bonität genannt – herangezogen. Fehlt dieser, vielleicht weil man nie Kredite in Anspruch nahm, ist dies ein sehr gutes Zeichen.

Bei häufigen Wohnortwechseln oder gar der Tatsache, dass man über keinen festen Wohnsitz verfügt, wird das grüne Licht für den Kredit auch eher unwahrscheinlich, wie auch bei dem Fakt, dass keine Sicherheiten vorliegen.

Diese sind notwendig, damit sichergestellt werden kann, dass die entsprechenden Kredite bedient werden. Dies lässt sich einerseits als Ansporn verstehen, andererseits ist die Bank in der Lage, durch den Gewinn aus der Veräußerung der Sicherheiten einen Ausgleich zu erzielen.

Zu diesen Sicherheiten zählen:

  • Hypothek, welche sich als darlehensgebunden versteht
  • Eine sogenannte „Sicherheitsübereignung“, bei der das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Vermögensgegenstandes auf die Bank übertragen wird.
  • Bürgschaft
  • Grundschuld – hier trägt man die Bank als Gläubiger in das sogenannte Immobiliengrundbuch ein
  • Verpfändung von Wertpapieren innerhalb der Beleihungsgrenzen.

Es wird ebenfalls darauf geachtet, ob der Kunde ein regelmäßiges Einkommen hat. Die entsprechenden Belege (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Kontoauszüge) sind beizubringen. Bei Selbstständigen werden Belege gefordert, die mehrere Jahre umfassen.

Fazit

Es ist nicht einfach, an einen Kredit zu geraten und es wird auch kein simples Unterfangen sein, ein Haus zu bauen. Wenn man dies aber geschafft hat, stehen die Chancen gut, dass man dort in Frieden leben und alt werden kann. Vielleicht hat man ja eine Gegend im Auge, die sich später wirklich rechnet.