Flyer-Verteilung an Haushalte und auf öffentlichen Verkehrsflächen – was ist erlaubt?

Flyer BeispieleWerbe-Flyer © Norbert Schmidt

Flyern helfen etwas bekanntzumachen oder kurbeln den Verkauf an

Unternehmen machen Werbung für ihre Produkte und Dienstleistungen, die neuesten Sonderangebote landen im Briefkasten, in der Schule liegen Flyer aus für das nächste Schulfest, den Abiball. Privat können Flyer, um beispielsweise den privaten Flohmarkt publik zu machen oder nach der entlaufenen Katze zu suchen, ebenfalls sehr hilfreich sein. Doch was ist dabei erlaubt?

Klare Regeln für Unternehmen

Für Unternehmen gelten klare Regeln: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und allgemeine rechtliche Grundsätze bilden hier den Rahmen. Hier gilt, dass Werbung klar, wahr und richtig sein muss und den Empfänger nicht in die Irre führen oder täuschen darf. Dabei gibt es auch Dinge, die verboten sind: Die Werbung darf weder diskriminierend noch herabwürdigend für eine Person oder eine Personengruppe sein. Werbung muss stets den geltenden Gesetzen entsprechen.

Das gilt für jegliche Werbung von Unternehmen oder Organisationen. Das sind Aspekte, die bereits bei der Erstellung zu beachten sind. Das Erstellen eines Flyers ist nicht so schwer – dazu sind bei „Perspektive Mittelstand“ einige Tipps zu finden. Mit moderner Software und ein bisschen Kreativität können so schöne Werbemittel für Unternehmen und auch Privatpersonen entstehen.

Wer die Flyer günstig drucken lassen möchte, findet im Internet zahlreiche Anbieter. Allerdings, nicht nur Firmen und Vereine, auch als Privatperson müssen Sie Urheberrechte von Illustratoren, Grafikern, Illustratoren, Textern oder Autoren strikt beachten. Verwenden Sie nur Vorlagen, die ausdrücklich (z.B. CC0-License) freigegeben sind. Fotos oder Illustrationen, die Sie aus dem Internet frei herunterladen, können Sie keinesfalls frei verwenden! Verstöße können recht teuer werden und die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig auf Seiten der Rechteinhaber.

Die Flyer-Verteilung

Auch bei der Flyer-Verteilung sind Richtlinien zu beachten. Am einfachsten ist es, sich bei der zuständigen Kommune, Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Verteilortes zu erkundigen, inwieweit die Flyerverteilung genehmigungsfrei ist und ob eventuell Gebühren zu zahlen sind. Ist dies alles geklärt, steht dem Verteilen der Flyer im öffentlichen Verkehrsraum nichts mehr entgegen. Wichtig ist hier, den öffentlichen Verkehrsraum nicht zu verlassen. Es ist ohne Probleme möglich, auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen die Werbung beispielsweise an die Windschutzscheiben der Fahrzeuge zu klemmen.

Sobald es sich jedoch um den Firmenparkplatz eines Unternehmens oder den Kundenparkplatz eines Supermarktes handelt, ist das kein öffentlicher Verkehrsraum mehr. Wer hier Flyer verteilen möchte, muss sich unbedingt die Genehmigung des jeweiligen Unternehmens (vorher!) einholen. Ansonsten drohen privatrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Zumindest ist damit zu rechnen, vom Parkplatz verwiesen zu werden.

Sich hier nicht an die Vorschriften zu halten, kann dazu führen, dass die Behörden keine weitere Genehmigung für die Flyer-Verteilung mehr erteilen. Außerdem kann dadurch ein erheblicher Imageschaden entstehen.

Flyer-Verteilung an private Haushalte

Bei der Verteilung an private Haushalte gelten ebenso bestimmte Regeln. Werbung im Briefkasten wird von vielen Menschen nicht mehr akzeptiert. Einfache, schlecht gestaltete Flyer und andere Postwurfsendungen landen häufig gleich ungelesen im Müll. Manchmal sind die Briefkästen so voll, dass der Adressat die einzelnen Werbebotschaften gar nicht wahrnimmt. Hier noch den eigenen Flyer dazuzustecken, wird wahrscheinlich nicht sehr viel bringen.

Keine Werbung steht auf dem Briefkasten
Briefkasten mit Hinweis keine Werbung im Schanzenviertel Hamburg © Norbert Schmidt.de

Viele Privathaushalte haben mittlerweile einen Aufkleber auf ihrem Briefkasten, der besagt: „Bitte keine Werbung einwerfen“ oder Ähnliches. Diese Aufkleber sind ein klares Verbotsschild. Wer sich darüber hinwegsetzt und dennoch Werbung einwirft, handelt illegal. Dazu gibt es zahlreiche Urteile von Land- und Oberlandesgerichten, wie unter kostenlose-urteile.de zu lesen ist.

Mit einem solchen Aufkleber ist die Werbung nicht nur unerwünscht, sondern rechtswidrig. Wer diesen Aufkleber missachtet, verletzt folgende Rechte des Empfängers: Eigentumsrecht, Besitzrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der Empfänger kann gemäß § 1004 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dagegen vorgehen und einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Das kann dann teuer werden.

Fazit

Flyer sind ein leistungsfähiges, effizientes und kostengünstiges Werbemittel. Die Werbewirkung beruht auf dem Dreiklang von Angebot,  Gestaltung und der Verteilung. Wenn Sie diese wenigen Tipps bei der Verteilung beachtet, hat man mit Flyern eine sehr gute Möglichkeit, gezielt und erfolgreich zu werben.

Ein Tipp zum Schluss: Am besten beauftragen Sie eine Werbeagentur oder Werbegrafiker, sprich qualifizierte Fachleute, mit der Gestaltung eines Flyers. Der Werbewert ist so wesentlich höher!