Hamburg – der ideale Standort für junge Unternehmen!

Historisches FirmenschildHistorisches Firmenverzeichnis im Chilehaus Hamburg Foto: ganz-hamburg.de

Hamburg ist ein attraktiver Standort wenn es um Unternehmensgründungen geht. Das ist zu beachten.

Wir können stolz sein: Die Hansestadt Hamburg ist mit seinen knapp 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und zugleich Mittelpunkt einer attraktiven Metropolregion von rund fünf Millionen Bürgern, deren Einzugsbereich große Teile der Nachbarländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein umfasst. Hamburg ist nach Rotterdam zudem auch Westeuropas zweitgrößter Seehafen und zugleich der wichtigste Handels-, Logistik- und Dienstleistungsstandort im Norden Europas – die Wirtschaft boomt genauso wie der Tatendrang. Traditionell ist Hamburg auf den Handel mit Großbritannien und den Benelux-Staaten ausgerichtet und stark im Überseehandel mit den USA, Kanada und Lateinamerika engagiert.

Aufgrund seiner geographischen Lage ist Hamburg ist der Wirtschaftsverkehr mit den skandinavischen Ländern sowie mit Polen, Russland und den Ländern des Baltikums besonders wichtig. Es ist also kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen in der Gründerstadt Hamburg selbst verwirklichen wollen – in der Handelskammer Hamburg sind aktuell über 160.000 Mitgliedsunternehmen organisiert, zu denen jährlich über 10.000 neue Firmen und Start-ups hinzukommen. Wir zeigen euch im Folgenden, wie es auch mit eurem Durchbruch klappt und geben Tipps, worauf man als Neugründer unbedingt achten sollte.

Die Anmeldung und die Wahl der Rechtsform

Wer ein Unternehmen gründet und in Hamburg betreiben möchte, muss es bei dem für seinen Betriebssitz zuständigen Hamburger Bezirksamt anmelden. Die Anmeldeformulare lassen sich bequem aus dem Internet herunterladen. Zur Anmeldung ist allerdings eine persönliche Vorsprache erforderlich, bei der ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss. Handelt es sich bei dem neu angemeldeten Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) bzw. um eine Handelsgesellschaft (oHG, KG, UG) oder um den Betrieb eines eingetragenen Einzelkaufmanns, ist der beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister bzw. gegebenenfalls der Gesellschaftsvertrag bei der Anmeldung vorzulegen.

Bei der Auswahl der Rechtsform sollte darauf geachtet werden, dass bei einer Kapitalgesellschaft wie die Aktiengesellschaft oder die GmbH das persönliche Haftungsrisiko der Unternehmers im Regelfall auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist, während bei den Handelsgesellschaften die Gesellschafter persönlich (alle Gesellschafter bei der oHG) oder teilweise (die Komplementäre bei einer KG) für die Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen. Steuerlich ist zu beachten, dass die Kapitalgesellschaften AG und GmbH der Körperschaftsteuer unterliegen und nachrangig die Kapitalerträge (Gewinnausschüttungen bzw, Dividenden) dem Gesellschafter zugerechnet werden, dem sie zufließen. Bei Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaften sind (oHG, KG, UG, GbR), findet jeweils eine gesonderte Gewinnfeststellung für jeden Gesellschafter statt, deren Ergebnisse in die persönliche Steuerpflicht (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) einfließen. Bei Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass eine gesetzliche Mindest-Kapitalausstattung (50.000,- Euro bei der AG, 25.000 Euro bei der GmbH) erforderlich ist.

Die Steuerpflicht des Unternehmens

Die Gewerbeanmeldung löst zugleich eine Mitteilung des Bezirksamts an das zuständige Finanzamt aus, das alle relevanten Daten in einen Erfassungsbogen aufnimmt, zu dessen Ausfüllen der Unternehmer bzw. der geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter verpflichtet ist. Es gelten die gesetzlichen Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Erklärungspflichten aus der Abgabenordnung. Unternehmen müssen entsprechend dem eingeschätzten Umsatz und Ertrag Vorauszahlungen auf die jährliche Steuerschuld leisten. Bei der Umsatzsteuer besteht eine monatliche (ausnahmsweise auch vereinzelt eine vierteljährliche) Voranmeldungspflicht für die erzielten Umsätze. Wichtig ist die Einhaltung der Erklärungsfristen, da sonst das Finanzamt Schätzungen ausbringt, die im Regelfall deutlich über der tatsächlichen Steuerschuld liegen.

Den neuen Betrieb umfassend absichern

Für das neu gegründete Unternehmen ist ein umfassender Versicherungsschutz unverzichtbar – dazu gehört eine Betriebsgebäudeversicherung bzw. eine Betriebsinhaltsversicherung, die sowohl das Gebäude absichert, in dem der Betrieb tätig ist als auch einen Schutz für Geräte, Maschinen, Büroausstattung, Vorräte und Lagerbestände darstellt. Versichert sind Schäden aus Elementarereignissen (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) sowie aus Einbruchs- und Raubhandlungen. Unverzichtbar ist auch eine Betriebshaftpflichtversicherung, die fährlässig verursachte Schäden bei betrieblichen Verrichtungen abdeckt.

Wer beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnehmen muss, kann auf eine (oft ohnehin gesetzlich vorgeschriebene) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht verzichten.

Dringend anzuraten ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung, die der Kreditabsicherung dient und auch als Hinterbliebenenschutz fungiert.

Übrigens: auf allsecur.de können sie sich umfassend über die Risikolebensversicherung informieren – welche Vorteile hat sie? Für wen ist sie geeignet? Wann sollte sie abgeschlossen werden und worauf sollte geachtet werden?

Diese und weitere Fragen werden umfassend beantwortet – auch ohne Vertragsabschluss oder Anmeldepflicht.

Der Businessplan – Unverzichtbare Grundlage für Förderungs- und Kreditanträge

Wer für ein junges Unternehmen ein Darlehen beantragt, ist gut beraten, einen komplett entwickelten Businessplan vorzulegen. Darin sollte die Geschäftsidee beschrieben werden und eine Analyse der Nachfrage- und Wettbewerbsanalyse enthalten sein. Ferner sollte die geplante Umsetzung des Betriebskonzepts in Form eines Marketingplans ersichtlich sein. Dazu gehört eine Darstellung des Kapital- und des Personenbedarfs sowie eine Ertragsvorschau für (mindestens) das erste Geschäftsjahr. Außerdem sollten sich aus dem Businessplan die vorhandenen finanziellen und persönlichen Ressourcen ergeben.

Die Betriebsausstattung

Für den Betrieb eines neuen Unternehmens ist es erforderlich, dass alle erforderlichen Maschinen in einem betriebssicheren Zustand vorhanden sind, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind. Dabei sind die Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft (Unfallverhütungsvorschriften) zu beachten, deren Einhaltung das Staatliche Amt für Arbeitsschutz überwacht. Im Bürobereich spielt die ergonomische Ausstattung der Arbeitsplätze (sichere Bürostühle, höhenverstellbare Schreibtische, blendfreie Monitore) eine entscheidende Rolle.

Die Aufbringung des Betriebskapitals

Für Firmengründer empfiehlt sich oft, über seine Hausbank einen Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen. Diese stellt u.a. zinsgünstige Gründerkredite bis 100.000 Euro sowie Eigenkapitalhilfen bis 500.000 Euro bereit.