Markenrecht prüfen: Was sollte bei der Prüfung beachtet werden?

Supermarktregal mit LebensmittelMarkenvielfalt im Supermarktregal Photo by Daria Volkova on Unsplash

Das Markenrecht in Deutschland und der Europäischen Union sorgt dafür, dass Eigenmarken und andere Kennzeichen nicht von anderen kopiert werden dürfen. Aber woher wissen Sie, ob Ihre Marke einzigartig ist, wenn Sie sie erstmals anmelden? Hier erfahren Sie, wie eine Markenprüfung abläuft und was Sie dabei beachten sollten.

So läuft eine Markenprüfung

  • Anmeldung
  • Prüfung
  • Eintragung der Marke ins Register
  • Schutzdauer und Verlängerung

 Anmeldung einer Marke

Um Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden, müssen folgende Angaben vollständig vorliegen: Die Daten des Meldenden, der Name der Marke sowie das Verzeichnis der Waren und Güter, die durch die Marke vertreten werden sollen. Auch eine Anmeldegebühr muss bereits im Voraus an das DPMA entrichtet werden. Sie können sich während des gesamten Prozesses auch von einem geeigneten Anwalt unterstützen lassen. Im Internet finden Sie Anwälte für alle Fachbereiche. Geben Sie dazu bspw. Anwalt Markenrecht Hamburg in das Suchfeld Ihres Browsers an, wenn Sie nach einem Rechtsbeistand in diesem Gebiet suchen.

Die Prüfung

Nach der Anmeldung prüft das DPMA, ob es triftige Gründe gibt, die der Eintragung Ihrer Marke entgegenstehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Markenbezeichnung lediglich eine Beschreibung der zu schützenden Artikel darstellt, oder es bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine ähnliche Eintragung ins Markenregister gegeben hat. Auf Grundlage des Markengesetzes wird für jeden Antrag individuell entschieden, ob eine Registrierung der Marke erfolgen kann. 

Markeneintrag historisch
Die erste deutsche Marke PerkeoSie hat den Eintrag Nummer 1 wurde 1894 eingetragen. Fun Fact: Das hat damals 16 Tage gedauert! Die Marke ist immer noch (bis 2024) eingetragen. Wer sagt denn, dass Behörden immer langsam arbeiten? Bildquelle: DPMA

Eintragung der Marke in das Register

Wenn Ihre Marke den gesetzlichen Anforderungen entspricht und kein sog. “Schutzhindernis” vorliegt, erfolgt eine Eintragung in das Markenregister durch das DPMA. Die Marke wird anschließend online veröffentlicht und dem Besitzer eine entsprechende Urkunde vom Amt ausgestellt. Nun können Sie Ihre Marke legal nutzen, und bspw. Werbegeschenke mit dem eigenen Markenlogo anfertigen lassen.

Schutzdauer und Verlängerung

Die Schutzdauer einer Marke beträgt ab Anmeldungsdatum 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann die Marke verlängert werden. Dafür muss lediglich die Verlängerungsgebühr fristgerecht an das Patentamt bezahlt werden. Die Verlängerung gilt dann ab dem ersten Tag nach dem Auslaufen der Schutzdauer und garantiert Ihnen den Markenschutz für weitere 10 Jahre.

Was müssen Sie bei der Prüfung der Marke beachten?

Bei der Überprüfung Ihrer Marke durch das Patentamt wird nicht ermittelt, ob bereits andere Marken existieren, deren Urheberrechte durch die Anmeldung der neuen Marke verletzt werden würden. Es lohnt sich daher, bereits im Vorfeld der Markenzulassung entsprechende Recherchen anzustellen, um dies zu verhindern. Sie sollten auch wissen, dass keine generischen oder umgangsprachlichen Begriffe geschützt werden können.

Außerdem entwickeln sich die rechtlichen Grundlagen im Markengesetz kontinuierlich weiter. So wurde bspw. 2019 das Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) erlassen, in dem beschrieben wird, welche Änderungen sich aus der Markenrechtsreform ergeben. Ein Fachanwalt im Markenrecht kann Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behalten. Markenrecht ist eine eigene anspruchsvolle Rechtssparte, die viel spezialisiertes Know How erfordert.

Das Fazit

Die Eintragung einer Marke ist wichtig zum Schutz des eigenen Unternehmens und um Plagiat oder Missbrauch entgegen zu wirken. Da sich die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf das Markenrecht ständig wandeln, ist es sinnvoll, sich beim Registrierungsprozess fachliche Unterstützung durch einen Markenanwalt zu holen.