Wurstwarenhersteller Schwarz Cranz aus Neu Wulmstorf im Sanierungsverfahren

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Wirtschaftliche Probleme, gelingt die Sanierung des Wurstwarenherstellers Schwarz Cranz aus Neu Wulmstorf?

Der traditionsreiche Schinken- und Wurstwarenproduzent, die Schwarz Cranz GmbH & Co. KG – Echt Altländer Fleischwaren, ist in sehr schwerer See. Auf Antrag von Schwarz Cranz hat das Amtsgericht Tostedt der Sanierung in Eigenverwaltung am vergangenen Freitag stattgegeben.

Als Generalbevollmächtigte unterstützt der Sanierungsexperte Jan Ockelmann von der Hamburger Kanzlei SGP Schneider Geiwitz Nord die Geschäftsführung.

Zum vorläufigen Sachverwalter wurde Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau von der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN vom Gericht bestellt. Beide Kanzleien gelten als sehr erfahren, wenn es um Insolvenzen, Sanierungen und Schutzschirmverfahren geht.

Der Wettbewerb in der Fleischindustrie gilt äußerst intensiv und sehr preisaggressiv. Knappe Spannen und ein hoher Kostendruck sind in der Branche charakteristisch. So sind seit Februar 2019 Einkaufspreise für Schweinefleisch um mehr als 30 Prozent gestiegen. Doch die Preissteigerungen konnten wohl überwiegend nicht an die Kunden weitergegeben werden.

Zusätzlich sind auch die Produktionskosten und der -aufwand Corona-bedingt durch erhöhte Hygiene-, Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen gestiegen. Der aktuelle Schweinefleischpreisverfall, der durch das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest ausgelöst wurde, konnte an der Situation wohl nichts ändern.

Von dem Schutzschirmverfahren sind rund 550 Mitarbeiter betroffen. Dazu kommen noch Fleischindustrie üblich, saisonale Arbeitskräfte. Schwarz Cranz stellt u.a. Wurst-, Schinkenspezialitäten und Aufschnitt-Klassiker her. Beliefert werden Discounter und der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland sowie benachbarten EU-Ländern. Die Wurzeln des Unternehmen (ca. 130 Mio Jahresumsatz) reichen bis in die 1850er Jahre zurück.

Über das Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren dient dazu, die Zahlungsfähigkeit eines notleidenden Unternehmens wieder herzustellen. Der Vorteil, in Eigenverwaltung kann das Unternehmen saniert und finanziell neu aufgestellt werden.

Am Ende des Verfahrens steht ein Schuldenschnitt bei dem die Gläubiger eine Quote erhalten. Das Unternehmen soll im positiven Fall erhalten und nicht zerschlagen werden. Während des Verfahrens ist das Unternehmen, um die Sanierung nicht zu behindern, vor rechtlichen Zwangsmaßnahmen geschützt. Das Management kann uneingeschränkt handeln.

Quelle: Insolvenzportal und eigene Recherchen