Start up Gründung: Diese drei Punkte sollten unbedingt beachtet werden

Der Hamburger Rechtsanwalt André Schenk, schwarzweiß FotoRechtsanwalt André Schenk von der Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte (C) SBS Legal

Rechtliche Tipps für Start Up vom Hamburger Rechtsanwalt André Schenk. Was muss man beachten, bevor man einen Investor aufsucht?

Hamburg gehört zu den Deutschlands Start up Metropolen. In Hamburg haben 7,4% aller Deutschen Start ups ihren Hauptsitz*. Damit liegt die Hansestadt im Städteranking auf Platz 2 hinter Berlin. Auch bei den Start up Gründungen pro Einwohner liegt Hamburg auf Platz 2 hinter Berlin.**

Ein Start up ist schnell gegründet, oft ist man gut befreundet oder glaubt es wenigstens. Doch dann fängt das ganz normale Geschäftsleben, die Start-Euphorie schwindet und man wird manchmal unsanft von der Wirklichkeit eingeholt. Wohl dem, der schon bei der Gründung versorgt hat. ganz-hamburg.de hat sich beim Hamburger Rechtsanwalt Andrè Schenk von der Kanzlei SBS Legal Rechtsanwälte erkundigt.

Rechtliche Tipps für START-UPS vom Rechtsanwalt

Ein Gastbeitrag von Hamburger Rechtsanwalt André Schenk, LL.M. Eur., von der Kanzlei  SBS Legal Rechtsanwälte

Wer eine innovative Idee für ein neues Produkt und am besten noch gleich eine Nase fürs Geschäft hat, der kann gute Chancen haben, mit einer Unternehmensgründung erfolgreich zu werden. Gerade heutzutage, mit den Vorzügen des Internets, können junge und junggebliebene Gründer die Entwicklung und den Vertrieb ihrer Produktideen als Start-up umsetzen.

Aber auch wenn der große innovationsoffene Online-Markt viele Möglichkeiten und Erleichterungen bietet – ganz so einfach ist es dann doch nicht, aus dem Nichts seine bloße Idee Wirklichkeit werden zu lassen. Klar ist: Um die Idee umzusetzen und neue Produkte zu entwickeln und zu vertreiben, braucht man zuerst einmal Kapital. Und woher kriegt man dieses Kapital, wenn man es selbst (noch) nicht hat?

Investoren sind da eine gute Anlaufstelle. Bei einer überzeugenden, gewinnversprechenden Idee können die einen mit einem Teil des benötigten Kapitals unterstützen – das Know-how gibt´s oft gleich mit dazu. Man denke nur an bekannte TV-Shows wie „Die Höhle der Löwen“ oder „Das Ding des Jahres“, in denen ambitionierte Gründer es regelmäßig schaffen, die dortigen Investoren von ihrer Idee zu überzeugen. Mit Hilfe der Investoren kann ihr Traum eines eigenen Unternehmens dann tatsächlich in die Tat umgesetzt werden.

Eine solche Möglichkeit, Kapital und Wissen zu erhalten, möchte man sich als Start-up natürlich nicht entgehen lassen. Was also kann man also neben einem gut durchdachten Pitch machen, um möglichst positiv von einem potenziellen Investor bewertet zu werden? André Schenk, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz von der Hamburger Wirtschaftskanzlei SBS Legal, hat nachfolgend einige Tipps zusammengestellt, die man vor dem Gang zum Investor in rechtlicher Hinsicht beachten sollte.

Tipp Nr.1: Markenrechte sichern

Um mit seinem Produkt wirklich erfolgreich sein zu können, braucht man ein Alleinstellungsmerkmal – die eigene Marke. Die Kunden und Käufer sollen mit Markennamen und -logo genau das eine Unternehmen bzw. Produkt assoziieren.

Damit also kein anderer die Marke verwendet oder gar für sich beansprucht, sollte man seine gewünschte Marke im Markenregister anmelden. Wichtig dabei ist, sich die Markenrechte in der richtigen Reichweite abzusichern. Da stellt sich dann z.B. die Frage, ob man nur auf dem deutschen Markt oder auch im Ausland vertreiben möchte. Entsprechend umfangreich muss der Markenschutz für alle geplanten Zielmärkte vorgenommen werden.

Während man seine eigene Marke vor der Benutzung durch andere absichert, muss man gleichzeitig natürlich auch darauf achten, dass man selbst nicht in die Rechte anderer bereits registrierter Markeninhaber eingreift – ob Name oder Produktzeichen. Wird nämlich ein Produktzeichen ohne eigene Markenregistrierung etwa zum Verkauf von Onlineprodukten genutzt und ist dieses Produktzeichen durch einen Dritten als Marke registriert, so kann der Markeninhaber den Produktverkauf unter diesem Kennzeichen stoppen – und der Traum vom eigenen Startup erstmal vorüber.

Professionelle Investoren führen stets eine Due-Diligence durch. Ohne entsprechenden Markenschutz werden Investoren ein Startup ohnehin nicht annehmen.

Tipp Nr.2: Urheberrechte klären

Die Horrorvorstellung eines jeden Gründers:  Das eigene Produkt hat es geschafft – es ist auf dem Markt etabliert und sogar richtig erfolgreich. Auf einmal behauptet aber jemand anderes, das Produkt mitentwickelt zu haben, und will dafür Urheberrechte in Anspruch nehmen.

Damit genau das nicht passiert, sollte man sich die Urheberrechte an dem eigenen Produkt sichern.

Für Investoren ist das meist sogar so wichtig, dass man als Gründer im Investorenvertrag persönlich  versichern muss, alle alleinigen Rechte an dem Start-up zu haben. Ist das dann doch nicht der Fall und ein Dritter möchte einen Stück vom Kuchen abhaben, indem er Urheberrechte für sich beansprucht, behalten Investoren es sich vor, von der Haftung in der Hinsicht freigehalten zu werden und sogar Schadensersatz oder Vertragsstrafen von dem Gründer zu verlangen, in den sie investiert haben und der seine Urheberrechte nicht von Anfang an hinreichend abgeklärt hat.

Übrigens gilt das so ähnlich auch bei Werbefilmen: Man sollte sich deswegen dafür die Darstellerrechte sichern, d.h. die Rechte an den Handlungen der Darsteller (z.B. Influencer als Testimonials) in dem Video, mit dem man als Start-up für sein Produkt wirbt, sollten alle vertraglich beim Startup liegen. Dieses Vorgehen der rechtlichen Absicherung lässt sich auf sämtliche Werbemittel übertragen.

Tipp Nr.3: Gesellschaftsrechte festhalten

Oft schließen sich mehrere Freunde oder Bekannte mit Expertise aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammen, um gemeinsam an dem Start-up zu arbeiten. Auch wenn man sich schon seit Kindestagen an kennt und doch nie Streit hatte: Man sollte die Rechte untereinander in jedem Fall in einem Gesellschaftsvertrag festschreiben, wenn zwei oder mehr Leute zusammen gründen – nicht nur um sich selbst gegenseitig abzusichern, sondern auch um einen positiven Eindruck auf den Investor zu machen, den man ja von sich überzeugen möchte. Wenn man Pech hat, kann der Investor eine Regelungslücke in den Gesellschaftsrechten sogar zu seinen Gunsten ausnutzen… Also ran an den Gesellschaftsvertrag – und zwar einen individuellen, auf die eigenen ganz persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen, nicht einfach einen Standardvertrag für jeden vom Notar.

Achtung bei der UG

Viele Start-ups werden als Unternehmergesellschaft (UG) gegründet. Sie sind so etwas wie die kleine Schwester der großen GmbH und werden deswegen auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Ihr Vorteil: Der Start ins eigene Start-up ist mit dieser Gesellschaftsform auch mit verhältnismäßig wenig Anfangskapital möglich. Trotzdem sollte man dabei nicht den Fehler machen, eine unzureichende Kapitalisierung und unrealistische Bewertung für sein Unternehmen zu wählen. Investoren haben da ein genaues Auge drauf, insbesondere weil UGs imagetechnisch im Rechtsverkehr ohnehin schon ein wenig schlechter dastehen als GmbHs.

Wer seine UG mit 1.000.000 € bewertet, eine Investorenbeteiligung von 25% (also 25.000 €) wünscht, aber ein Start-up-Kapital von nur 1.000 € hat, sollte seine Bewertung wohl nochmal überdenken.

Noch schlimmer als eine falsche Bewertung: eine Unterkapitalisierung, also ein zu geringes Stammkapital. Wer 1.000 € als Start-up-Kapital hat, aber 5.000 € im Einkauf ausgeben muss (bspw. für Programmierleistungen), der hat viel weniger gezeichnetes Kapital, als Forderung in den Büchern steht. Das macht sich nicht nur nicht gut vor dem Investor – man kann als Gründer persönlich dafür haften oder kann gar vom vermeintlich wohlwollenden Inverstor an der Stelle ausgenutzt werden.

*Quelle: DSM (Deutscher Startup Monitor)
**Quelle: startupdector.de 1. HJ 2019