In welchem Alter sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Frau beim Zahnarzt auf dem Behandlunsgsstuhl. Sie ist froh eine Zahnzusatzversicherung zu habenBeim Zahnarzt ist eine gute Zahnzusatzversicherung wichtig Bild von Reto Gerber auf Pixabay

Ein Zahnarztbesuch kann ganz schön teuer werden, denn die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nicht viele Leistungen.

Kaum einem bleibt es erspart: Irgendwann hat fast jeder eine Füllung, eine Brücke oder sogar ein Implantat im Mund. Solche eine Zahnbehandlung kann allerdings teuer werden. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur einen bestimmten Anteil zum günstigsten Zahnersatz. Wer die Verwendung hochwertigerer oder optisch ansprechenderer Materialien wünscht, muss dafür tief in die Tasche greifen – oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Damit diese auch tatsächlich zahlt, ist jedoch einiges beachten.

Am besten schon im jungen Alter abschließen

Wer jung ist, hat meist anderes im Kopf als seine Zähne. Das verwundert nicht, schließlich haben viele in jungen Jahren noch ein gesundes Gebiss. Mit dem Alter steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass Zähne ersetzt oder behandelt werden müssen. Das wissen auch die Anbieter von Zahnzusatzversicherungen. Wer die Versicherung erst spät abschließt, muss deshalb meist höhere Beiträge zahlen. Schließlich ist das Risiko, dass die Versicherung einspringen muss, größer.

Es ist daher durchaus sinnvoll, sich schon in den Zwanzigern Gedanken um die Zähne zu machen. Die Policen sind in diesem Alter oft noch sehr günstig, auch wenn die Beiträge mit der Zeit steigen können. Es kann sogar ratsam sein, eine solche Versicherung schon für seine Kinder abzuschließen. Denn viele Tarife zahlen auch für kieferorthopädische Behandlungen – und Zahnspangen finden sich in vielen Kinder- und Jugendzimmern.

Viele Zahnzusatzversicherungen zahlen nicht sofort

Zwei weitere Gründe sprechen dafür, die Zahnzusatzversicherung möglichst früh abzuschließen statt erst dann, wenn die Behandlung kurz bevorsteht. Zum einen haben viele Tarife eine Wartezeit. In diesem Zeitraum zahlt die Versicherung nur dann für den Zahnersatz, wenn dieser aufgrund eines Unfalls notwendig wird. Normale Behandlungen übernimmt sie während dieser Zeit nicht. Diese Wartezeit beträgt bei der Zahnzusatzversicherung meistens mehrere Monate. Gute Tarife verzichten darauf.

Doch auch nach der Wartezeit zahlt nicht jede Zahnzusatzversicherung alles. Manchmal gibt es eine sogenannte Zahnstaffel. Das bedeutet, dass die Leistungen pro Versicherungsjahr begrenzt sind. Im ersten Versicherungsjahr erstattet der Anbieter dann zum Beispiel maximal 1.000 Euro, im zweiten Jahr 2.000 Euro und so weiter. Diese Zahnstaffel kann sich über mehrere Jahre erstrecken, bevor die Erstattungsgrenze schließlich wegfällt.

Froschfigur mit Zahnpasta und Zahnbrüste
Regelmäßiges Zähneputzen beugt vor. Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

Kurz vor der Behandlung noch schnell eine Versicherung abzuschließen, funktioniert also nicht – und kann sogar nutzlos sein. Denn bei Vertragsabschluss müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Dabei müssen Sie auch angeben, ob Ihr Zahnarzt Ihnen bereits zu einer Behandlung geraten hat oder diese sogar schon geplant ist. In diesem Fall übernehmen die Versicherungen die Kosten normalerweise nicht. Es wird außerdem gefragt, ob Ihnen Zähne fehlen und ob Sie schon Zahnersatz haben. Je nach Anbieter kann es sein, dass fehlende Zähne nicht versichert sind oder dass dafür ein höherer Beitrag fällig wird. Schummeln sollten Sie nicht. Ansonsten kann es nämlich passieren, dass Sie später Ihren Versicherungsschutz verlieren – und auf den Kosten sitzenbleiben.

Zahnzusatzversicherung-Fazit:
Je früher, desto besser

Eine Zahnzusatzversicherung zahlt, wenn teure Zahnbehandlungen notwendig sind. Sie sollten sie aber bereits dann abschließen, wenn diese Behandlungen noch nicht in Sichtweite sind. Jüngere Personen zahlen günstigere Beiträge, haben oft noch gesündere Zähne und zudem genug Zeit, um Wartezeiten und Zahnstaffeln abwarten zu können. Nicht zu vergessen: Viele Zahnzusatzversicherungen zahlen nicht nur für die Behandlung, sondern auch für die Vorbeugung. Sie übernehmen zum Beispiel die Kosten für die jährliche professionelle Zahnreinigung – Sie profitieren also auch dann von der Police, wenn Sie noch keine Zahnprobleme haben.