Mit dem Saisonkennzeichen in Hamburg Geld sparen!

Mit Saisonkennzeichen für Auto und Motorrad Zeit und Geld in Hamburg sparen (c) HUK-COBURGMit Saisonkennzeichen für Auto und Motorrad Zeit und Geld in Hamburg sparen (c) HUK-COBURG

Die  Old- und Youngtimer, Sommerautos und Motorräder werden in Hamburg aus dem Winterquartier geholt!

Viele Auto- und Motorradfahrer in Hamburg kennen das: Der Frühling kommt und die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und das Fahren macht wieder richtig Spaß. Viele Fahrzeughalter in Hamburg motten jetzt ihr Winterauto ein und holen Youngtimer, Cabrio oder Motorrad aus der Garage und dem Winterquartier. Auf den Straßen der Stadt kann man manches Schmuckstück und echten Blickfang beobachten. Damit sind sie nicht allein in Deutschland. Von den rund 47 Millionen zugelassenen Motorrädern und Autos sind immerhin 1,8 Millionen Fahrzeuge nur ein paar Monate im Jahr unterwegs.

Auto- oder Motorradfahren bei gutem Wetter und an schönen Wochenenden macht einfach Spaß. Aber, der Weg zum Verkehrsamt um das Fahrzeug an- oder abzumelden ist ein eher lästiger und alles in allem zeitraubender Verwaltungsakt. Außerdem, wer sein Sommerfahrzeug nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit, Geld für Steuern und Versicherung ausgeben. Das gleiche gilt natürlich auch für ein Winterfahrzeug, das nur in schlechten Monaten des Jahres im Einsatz ist. Mit einem Saisonkennzeichen ist das problemlos möglich. Das Fahrzeug wird einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle angemeldet. Bis zur endgültigen Abmeldung – weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft – ist der Zulassungszeitraum dann Jahr für Jahr gültig.

Versicherungstipp:

Wer für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF)-Klasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken: Nur wenn ein Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Übrigens gilt für alle diejenigen, die eine Kasko-Versicherung mit eingeschlossen haben, dass im Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz besteht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn in die Garage, wo der Wagen abgestellt ist, eingebrochen und das Fahrzeug gestohlen wird.

Informationen zum „kleinen“ Versicherungs-Kennzeichen für Mofa, Motorroller, Moped, E-Bike finden Sie hier.