Saisonkennzeichen – das ist zu beachten

roter Vespa RollerWenn die Saison wieder losgeht, einfach losfahren. Das ist der große Vorteil von Saisonkennzeichen. Wichtig dabei: Nicht mit dem Motorrad außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit fahren! Das kann teuer werden (c) ganz-hamburg.de

Jedes Jahr im Frühling starten Motorrad- und Cabriofahrer in die neue Saison. Sie checken ihr Fahrzeug, werkeln noch ein bisschen und polieren es auf Hochglanz. Neben dem einwandfreien technischen Zustand ist auch das Drumherum wichtig. Dazu gehört ebenfalls die Versicherung. Viele nutzen Saisonkennzeichen, um Zeit und auch vor allem auch Gebühren zu sparen. Vor der Beantragung ist es wichtig, dass sich der Fahrzeughalter sehr genau über den gewünschten Zulassungszeitraum im Klaren ist.

Es entstehen keine Extrakosten beim Saisonkennzeichen

Viele Fahrer von Cabrios, Motorrädern oder Wohnmobilen sind mittlerweile richtige Fans der Saisonkennzeichen geworden. Sie können ihr Fahrzeug über Sommer fahren. Außerhalb der Saison zahlen sie keine Beiträge für die Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung. Bei der Nutzung dieser Kennzeichen gibt es ein paar versicherungstechnische Besonderheiten zu beachten. Ein wichtiger Punkt und ein großer Vorteil für die Fahrzeughalter: Es ist nicht mehr notwendig, zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle zu gehen, um das Fahrzeug an- und abzumelden. Damit entstehen hier auch keine weiteren Kosten. Steuern und Versicherungen sind nur für den Zulassungszeitraum zu entrichten.

Ein Wohnmobil auf einer schmalen Straße
Detleffs Wohnmobil Just 90 (c) Detleffs

Es lohnt sich auf jeden Fall, die Versicherungstarife für das Fahrzeug zu vergleichen. Dabei ist der Anmeldezeitraum geschickt zu wählen. Denn in eine höhere Schadenfreiheitsklasse für ein unfallfreies Jahr kommt der Fahrzeughalter nur, wenn das Fahrzeug mindestens sechs Monate angemeldet ist.

Wie sieht ein Saisonkennzeichen aus?

Saisonkennzeichen sehen nicht ganz so aus wie die üblichen Kfz-Kennzeichen. Sie enthalten Zusatzangaben über den Betriebszeitraum des Kraftfahrzeugs. Diese stehen ganz rechts. Die obere Zahl, die über einem Strich steht, gibt an, in welchem Monat der Zulassungszeitraum beginnt. Die Zahl unterhalb des Strichs steht für den letzten Monat des Zulassungszeitraums. So ist für alle ersichtlich, wann ein Fahrzeug außerhalb seiner Saison unterwegs ist.

Saisonkennzeichen - Zulassung in Hamburg
Saisonkennzeichen Quelle: BMVI

Wie lange gilt ein Saisonkennzeichen?

Der Zulassungszeitraum für ein Saisonkennzeichen muss mindestens zwei und darf maximal elf Monate im Kalenderjahr betragen. Vor der Beantragung muss sich der Halter im Klaren über den Zulassungszeitraum sein. Nachträgliche Änderungen sind zwar möglich, doch sie sind zeitintensiv, aufwendig und nur gegen zusätzliche Gebühren möglich. Sie lassen sich nur über einen neuen Antrag ändern oder verlängern. Zudem müssen für den neuen Zeitraum neue Kennzeichen geprägt werden.

Versicherungsschutz während der Ruhezeit

Die Zeit außerhalb der angemeldeten Saison ist die sogenannte Ruhezeit. Während dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Es ist wichtig, dass es ordnungsgemäß auf einem Privatgrundstück abgestellt ist. In dieser Zeit ist die sogenannte beitragsfreie Ruheversicherung aktiv. Dabei bleibt der Kaskoversicherungsschutz voll erhalten. Kommt es zu einem Kaskoschaden durch Diebstahl, Blitz, Sturm, Hagel, Marderbiss oder Feuer, ist das Fahrzeug weiterhin versichert.

Wer in dieser Zeit dennoch fährt und einen Unfall verursacht, hat keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung reguliert zwar den Schaden des Unfallgegners, kann jedoch den Unfallverursacher in Regress nehmen und die gesamte Schadenssumme zurückfordern. Außerdem muss der Verursacher mit einem Bußgeld rechnen, denn in Deutschland besteht Versicherungspflicht für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenraum. Zum Bußgeld kommen in der Regel auch Punkte im Verkehrszentralregister hinzu.

Wo darf das Fahrzeug außerhalb der Saison stehen?

Das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf außerhalb der Saison nicht auf öffentlichen Straßen sein, weder gefahren noch geparkt. Es muss entweder in einer Garage oder auf einem privaten Abstellplatz, der umfriedet ist, stehen. Ein umfriedeter Stellplatz ist beispielsweise ein Hof oder ein Parkplatz, der mit einer Mauer, einem Zaun oder einer Hecke vom öffentlichen Straßenraum getrennt ist. Steht es auf der Straße, kann es sogar abgeschleppt werden. Für Wohnmobile empfiehlt sich eine Einzel- oder Sammelgarage.

Kündigungsfrist beim Wechsel des Versicherers

Wer zur neuen Saison den Versicherer wechseln möchte, weil er beispielsweise Geld sparen will oder mit dem bisherigen Versicherer nicht mehr zufrieden ist, muss auch das Saisonkennzeichen ordnungsgemäß kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist ist zum 30. November, auch wenn der Versicherungswechsel erst zum 1. März oder 1. April stattfindet. Hat der bisherige Versicherer eine Beitragserhöhung für die neue Saison angekündigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung sollte zeitnah zur Mitteilung über den höheren Beitrag erfolgen.

Oldtimer mit Oldtimer Kennzeichen




Oldtimer-Besitzer können die Vorteile von H- und Saisonkennzeichen
miteinander kombinieren. (c) ganz-hamburg.de

Sparpotenzial mit Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen sind in der Regel günstiger als seine ganzjährige Zulassung. Ein Fahrzeug, das nur acht Monate auf den Straßen unterwegs ist, kostet durchschnittlich 30 Prozent weniger als eine Ganzjahreszulassung.

Wo gibt es Saisonkennzeichen?

Saisonkennzeichen gibt die für den Wohnort zuständige Zulassungsstelle heraus. Zuvor ist es notwendig, mit der Versicherung einen entsprechenden Vertrag über die gewünschte Saison abzuschließen. Das Kfz-Kennzeichen vergibt die Zulassungsbehörde.

Auch hier ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, sofern es verfügbar ist. Dabei dürfen Buchstaben-Zahlen-Kombinationen nicht länger als fünf Zeichen sein. Die Kennzeichnung für den Verwaltungsbezirk ist dabei nicht veränderbar. Seit dem Jahr 2017 können Halter von Oldtimern Saison- und H-Kennzeichen, die es speziell für Oldtimer gibt, miteinander verbinden.

Welche Unterlagen sind für die Zulassung erforderlich?

Für die Anmeldung der Saisonkennzeichen sind folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorzulegen:

  • Dokument zur Identifikation, entweder Personalausweis oder Pass mit einer Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), aus der der Saisonzeitraum hervorgeht
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • HU-Prüfbericht zum Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (nur erforderlich, wenn die Daten nicht in Fahrzeugbrief oder -schein eingetragen sind).