Achtung: Im Hamburger Umland den Rauchmeldertausch überdenken

Regelmäßig gewartete Rauchmelder retten LebenRauchmelder müssen regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden Foto: obs/Rauchmelder retten Leben/Jo Neander für Forum Brandrauchprävention e.V."

In Schleswig-Holstein besteht die Rauchmelderpflicht seit 2005 und flächendeckend für den gesamten Wohnungsbestand seit 2010. In Norderstedt, Pinneberg, Wedel, Reinbek, Trittau oder Ahrensburg und vielen anderen Orten ist es jetzt an Zeit sich über den Austausch der ersten Rauchmelder Gedanken zu machen. Ein regelmäßiger Batteriewechsel reicht nicht.

Gemäß Norm sind Rauchmelder spätestens nach zehn Jahren auszutauschen – unabhängig vom Batterietyp. Nur so können sie zuverlässig Leben retten“, erklärt Christian Rudolph (Initiative Rauchmelder retten Leben). Der Grund: Die Leistungsfähigkeit reduziert sich über die Jahre, denn Staub aus der Umgebungsluft setzt sich in den Rauchmeldern ab. Um die Funktionalität während der Lebensdauer zu erhalten ist eine regelmäßige Wartung der Rauchmelder gemäß Herstellerangaben ist zwingend erforderlich. “Selbst der beste Rauchmelder funktioniert im Ernstfall nicht, wenn er stark verschmutzt oder die Batterie leer ist”, meint Rudolph dazu.

Rauch in der Wohnung – die unterschätzte Gefahr

Menschen verbrennen zu meist nicht im Feuer, sie ersticken an den Rauchgasen. Täglich stirbt durchschnittlich ein Mensch in Deutschland an den Folgen eines Brandes. Erstickungen, als Folge der giftigen Rauchgase sind zu 95 Prozent die Ursache. Rauchmelder helfen das Risiko deutlich zu senken.

Rauchmelder in Hamburg gesetzlich vorgeschrieben Foto: ganz-hamburg.de

Rauchmelder sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden Foto: ganz-hamburg.de

Wer ist in Schleswig-Holstein und dem Hamburger Umland zuständig für Rauchmelder?

Eigentümer und Vermieter sind für Installation und Austausch zuständig. Der unmittelbare Besitzer ist für die jährliche Wartung  verantwortlich. Bei vermieteten Wohnungen ist das der Mieter, es sei denn, der Eigentümer hat die Wartung übernommen.

Eigentümer und Vermieter, die besonderen Wert auf zuverlässige und langlebige Rauchmelder legen, können sich am unabhängigen Qualitätszeichen “Q” orientieren. Es informiert Verbraucher über hochwertige Rauchmelder mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft sind. Wer auch bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einen Dienstleister beauftragen, der über geeignete Qualifikationen verfügt und beispielsweise den bundesweiten Standard “Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder” erfüllt.

Laut Bauordnung müssen in Schleswig-Holstein alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Weitere Geräte sollten idealerweise in allen weiteren Räumen wie Wohnzimmer sowie Gäste- und Arbeitszimmer angebracht werden, da hier die Brandgefahr besonders groß ist. Ausgenommen sind Küche und Badezimmer.

Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht: www.rauchmelder-lebensretter.de