Geldspartipp: So können Verbraucher Prozesskosten sparen

Ein Gerichtsgebäude in HamburgDas Hanseatische Oberlandesgericht am Sievekingsplatz © Norbert Schmidt

Ihr gutes Recht: Doch Recht bekommen kostet Geld: Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltshonorare können teuer kommen. Eine Prozesskostenübernahme ist eine Lösung.

Eine Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ergeben, dass fast drei Viertel der Verbraucher wegen der hohen Prozesskosten darauf verzichten, ihr gutes Recht einzuklagen. Zu hoch sei das Risiko, am Ende alles selbst zahlen zu müssen. Doch es gibt einige Möglichkeiten, die Anwalts- und Gerichtskosten zu senken. In einigen Fällen ist es sogar machbar, komplett risikolos zu klagen. Doch dazu später mehr.

Auch bei niedrigen Streitwerten kann die finanzielle Belastung durch eine Klage vor Gericht am Ende hoch sein, vor allem bei einem verlorenen Prozess. Denn dann müssen die Kosten der gegnerischen Seite ebenfalls getragen werden. Mit einer vierstelligen Summe sollten Verbraucher durchaus rechnen. Am günstigsten ist ein Verfahren am Amts- bzw. Landgericht, doch wenn es zu einer Berufung kommt und der Prozess an der nächsthöheren Instanz erneut aufgerollt wird, können die Kosten schnell fünfstellig werden.

Stolperfalle Rechtsschutzversicherung

In vielen Fällen verlassen sich Verbraucher auf ihre Rechtsschutzversicherung (RSV). Wer mehrere hundert Euro pro Jahr für seine Police aufbringt, rechnet fest mit einer Kostenübernahme durch die RSV. Doch es kann passieren, dass die Versicherung am Ende gar nicht zahlt. Es gibt viele Eventualitäten im Vertragswerk und wer hier beim Abschluss der Versicherung nicht richtig gelesen hat, wird das später möglicherweise bereuen.

Im Kleingedruckten werden bestimmte Risiken ausgeschlossen, Wartezeiten vorgegeben und das Rechtsgebiet eingeschränkt. Eine Berufsrechtsschutzversicherung nützt nichts bei einem Streit mit dem Vermieter. Zudem zahlt die Versicherung nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten vor Gericht. Andernfalls lehnt sie die Übernahme der Kosten ab und der Kläger bleibt darauf sitzen. Es gibt zwar Möglichkeiten, die Entscheidung anzufechten, doch ohne Garantie.

Die Gebührenspirale der Prozesskosten beginnt sich bereits beim ersten Anwaltstermin zu drehen. Diese Beratung kostet 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Auch alle weiteren Tätigkeiten des Anwalts, etwa für eine außergerichtliche Einigung bzw. die Vertretung vor Gericht, werden selbstverständlich in Rechnung gestellt.

Doch dabei bleibt es nicht. Das Gericht will ebenfalls Geld sehen – und das im Voraus. Sonst wird die Klage der Gegenseite erst gar nicht zugestellt. Einkommensschwachen Verbrauchern steht das Rechtsmittel der Prozesskostenhilfe zu. Alle anderen müssen selbst zahlen. Die Höhe der Gebühren und Auslagen regelt das deutsche Gerichtskostengesetz (GKG). Die Kosten hängen maßgeblich vom Streitwert ab.

Prozesskostenübernahme deckt finanzielles Risiko

Geht es beispielsweise um die Rückzahlung des Kaufpreises eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs, liegen die Gerichtskosten bereits in der ersten Instanz bei rund 1.000 Euro, wenn das Auto 20.000 Euro gekostet hat.

Doch genau hier gibt es Möglichkeiten, Prozesskosten zu sparen. Verbraucherportale wie LawButler.com haben sich darauf spezialisiert, die Rechte der Autofahrer einzuklagen. Dabei übernimmt der Dienstleister die Kosten zu 100 Prozent – auch wenn der Prozess wider Erwarten nicht gewonnen wird.

Für den Verbraucher bedeutet das eine enorme finanzielle Entlastung. Denn zu den 1.000 Euro Gerichtskosten im angesprochenen Fall kämen normalerweise noch die Anwaltskosten von rund 2.000 Euro pro Seite. Durch die Prozesskostenübernahme eines auf Verbraucherrechte spezialisierten Portals entfällt dieses Risiko und darüber hinaus der Stress durch Anwaltstermine oder den oftmals lästigen Papierkram.