GEZ Gebühren in Hamburg: Ab 2013 für jede Wohnung nur noch einen Beitrag

RadioAls Radio noch analog war. Radio aus den 70er Jahren © Norbert Schmidt

Die GEZ-Gebühr, nur wenige Themen polarisieren in Hamburg mehr. Neu ist: Ab dem 1. Januar 2013 wird aus der guten alten Rundfunkgebühr, mit teilweise äußerst skurrilen und bürokratischen Regelungen, der Rundfunkbeitrag.

Jetzt gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte. Das Online Portal immowelt.de listet die für Privathaushalte wichtigsten Punkte auf.

Die Seite  immowelt.de hat festgestellt. Insgesamt ist die Regelung einfacher geworden und für die Haushalte, die bisher schon GEZ-Gebühren (Rundfunkgebühr) gezahlt haben ändert sich zumeist wenig, denn die monatliche Gebühr in Höhe von 17,98 Euro pro Monat bleibt. Soviel musste nach der alten Regelung für das komplette Paket (TV, Radio, neuartige Empfangsgeräte) gezahlt werden.

Die neue Rundfunkgebühren-Regelung

Ab Januar 2013 werden 17,98 Euro pro Wohnung/Monat fällig und nicht mehr pro Rundfunkteilnehmer! Der volle Betrag muss nun aber für alle Wohnungen gezahlt werden. Die Anzahl und die Art der Geräte beeinflusst den Beitrag nicht mehr. Von dieser Regelung profitieren durchaus Lebensgemeinschaften und WG-Bewohner, denn sie müssen keine Mehrfachzahlungen mehr leisten. Für Medienminimalisten, die keine Glotze brauchen, bedeutet es aber eine saftige Beitragserhöhung von 212%, denn der bisherige Beitrag – die Grundgebühr – lag bei nur 5,76 Euro.
Nach Berechnungen der GEZ soll sich für über 90 Prozent der Bürger nichts ändern oder sie zahlen sogar weniger. Ausnahmeregelungen gibt es für Empfänger von bestimmten staatlichen Sozialleistungen. Sie können eine Beitragsbefreiung beantragen. Auch Menschen, die gewisse gesundheitliche Einschränkungen haben können Ermäßigung der Beiträge beantragen.

Was ist zu tun?

Der Großteil der Zahler muss nichts tun, weil die Änderung automatisch in Kraft tritt. Haushalte, die zukünftig mehr zahlen, werden zumeist von der GEZ, die sich in „Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio umbenannt hat, davon in Kenntnis gesetzt.

Der Tipp von immowelt.de: Alle Haushalte, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren überwiesen haben und nun weniger zahlen, sollten sich hingegen selbst schriftlich an den Beitragsservice wenden und mitteilen, welcher Teilnehmer die Beitragszahlung übernimmt. Alle weiteren Bewohner können sich abmelden. Ermäßigungen oder Befreiungen sollten frühzeitig beantragt werden. Das entsprechende Formular zum Herunterladen findet sich aufwww.rundfunkbeitrag.de.