Kfz-Sachverständiger einschalten: Vorteile eines Kfz-Gutachtens

Da muss ein Kfz-Sachverständiger den Unfallwagen bewertenEin Fall für den Kfz-Sachverständigen. Ob es für diesen Unfallwagen noch einen guten Preis gibt? Foto: pixabay.com /CC0 License

Autounfälle kommen meist überraschend. Das müssen Sie tun um den Wert ihres Autos zu erhalten. Ein Kfz-Sachverständiger hilft.

Nach einem Verkehrsunfall ist ein Kfz-Gutachten häufig die Grundlage für eine effiziente Schadensregulierung. Der versierte Kfz-Sachverständige begutachtet die entstandenen Schäden und erstellt eine Kalkulation zum Schadensumfang.

Das Gutachten enthält wichtige Informationen, die für die Regulierung des Schadens relevant sind. Im Vergleich zum Kostenvoranschlag bietet dieses umfassende Dokument entscheidende Vorteile. Es ist neben der Bedeutung für den Schadensfall beispielsweise ein wichtiger Nachweis, wenn Sie das Unfallauto verkaufen möchten.

Wann wird ein Kfz-Gutachten benötigt?

Grundsätzlich steht Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht zur Einschaltung eines Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu. Lediglich bei Bagatellschäden bis etwa 1.000 Euro wird in der Regel kein Gutachter eingeschaltet, hier genügt ein einfacher Kostenvoranschlag.

Für Laien ist es jedoch nicht immer klar einschätzbar, ob es sich bei den Beschädigungen wirklich um einen Bagatellschaden handelt. Häufig bestehen neben dem offensichtlichen Kratzer an der Stoßstange weitere Schäden, die für den Fahrzeugbesitzer auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Scheuen Sie sich daher nicht davor, einen versierten Sachverständigen um Rat zu fragen. Seriöse Spezialisten erkennen selbst für Laien nicht ersichtliche Beschädigungen und werden Sie diesbezüglich in der Regel kostenlos beraten.

Freier Sachverständiger bewertet unabhängig

Lassen Sie sich keinesfalls auf das Schadenmanagement der gegnerischen Kfz-Versicherung ein. Wenn Ihnen das Angebot unterbreitet wird, dass ein Gutachter des Versicherungsunternehmens den Schaden besichtigen kann, sollten Sie diesen Vorschlag dankend ablehnen.

Hauseigene Sachverständige werden ausschließlich im Sinne des Versicherungsunternehmens handeln, um den Schaden möglichst gering zu halten. Unabhängige Gutachter beurteilen die Schäden jedoch zuverlässig und ermitteln die tatsächlich entstandene Schadenshöhe. Für den unverschuldet in einen Unfall verwickelten Geschädigten entstehen durch die Beauftragung des Sachverständigen keinerlei Kosten, da die Rechnung des Experten von der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers beglichen wird. Als Geschädigter steht Ihnen das Recht zur freien Wahl eines Kfz-Sachverständigen zu.

Auf der sicheren Seite

Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag enthält ein Kfz-Gutachten zudem relevante Daten wie beispielsweise den Restwert, den Wiederbeschaffungswert sowie Angaben zur merkantilen Wertminderung. In Bezug auf die Wertminderung kann dies durchaus einen Unterschied in der Regulierung in Höhe eines drei- bis vierstelligen Betrages ausmachen. Die Forderung einer Wertminderung muss belegt werden und dies ist im Regelfall nur mittels eines Gutachtens möglich.

Zudem werden weitere Fakten wie Unfallhergang und mögliche Vorschäden sowie der Umfang der Beschädigungen anhand von zahlreichen Fotos dokumentiert. Im Streitfall kann sich dies als entscheidender Vorteil erweisen, beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer die Schuld abstreitet oder die Höhe der Schadenersatzforderung anzweifelt.

Nachweis beim Verkauf des Autos

Auch wenn der Schaden repariert wird, entsteht dennoch meist ein relevanter Wertverlust. Die durch den Verkehrsunfall verursachten Schäden mindern somit den Wert Ihres Fahrzeuges und bei einem Verkauf kann es diesbezüglich zu Fragen und Problemen kommen.

Grundsätzlich sind Sie bei Bagatellschäden nicht zur Nennung verpflichtet, größere Schäden müssen beim Verkauf jedoch angegeben werden (siehe Urteil des BGH vom 10.10.2007, AZ: VII ZR 330/06). Das Gutachten können Sie beim Verkauf als Nachweis vorlegen und verhindern, dass der potenzielle Käufer den Preis zu stark drückt.