Lohnfortzahlungsbetrug – Die Detektei Lentz klärt auf

Gartenarbeit mit SchubkarreWer mit Krankenschein schwer körperlich arbeiten kann, kann auch zur Arbeit gehen. Hier drohen ernste Konsequenzen, bis hin zur Kündigung. Bild von Aline Dassel auf Pixabay

Wenn Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuschen, kann das großen Ärger geben, denn das ist kein Kavaliersdelikt. Das Vergehen kann streng geahndet werden. Allerdings liegt die Beweispflicht beim Arbeitgeber. Macht ein Arbeitnehmer einfach mal blau, droht die Kündigung. Grund dafür ist sogenannter Lohnfortzahlungsbetrug.

Was ist unter Lohnfortzahlungsbetrug zu verstehen?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Gesetzgeber 1994 eingeführt. Darin ist genau geregelt, wann Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung erhalten. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern bis maximal sechs Wochen ihren regulären Lohn weiterzahlen, wenn sie krankgeschrieben sind. Für die meisten ist das in Ordnung, wer krank ist, bleibt zuhause und kuriert sich aus. Doch ein paar Ausnahmen gibt es immer wieder, die es mit der Krankheit nicht so genau nehmen. Sie schieben eine Krankheit nur vor, um ein bisschen Urlaub zu machen oder endlich den Umbau zuhause zu bewerkstelligen. Die ganz Dreisten arbeiten gar bei einem anderen Unternehmen während dieser Zeit. Der finanzielle Schaden beim Arbeitgeber durch diesen Betrug ist erheblich und wird als Straftat gewertet.

Was tun bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug?

Legt ein Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vor, dass er nicht arbeitsfähig ist, ist es für den Chef gar nicht so einfach, nachzuweisen, dass das nicht stimmt. Einerseits liegt die Beweispflicht beim Arbeitgeber, doch stehen ihm nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung, um den Betrug aufzuklären. Bestimmte Kontrollen sind nur erlaubt, wenn es einen begründeten Verdacht gibt. Also muss er zunächst einmal Hinweise sammeln.

Laut Bundesarbeitsgerichtsurteil von 2015 (BAG von 19. Februar 2015 – 8 AZR 1007/13) rechtfertigen nur hinreichende Verdachtsmomente eine Überwachung. Diese sollte bereits am ersten Tag der attestierten Arbeitsunfähigkeit beginnen, sonst könnte der Nachweis eines Lohnfortzahlungsbetrugs schwierig werden. Die Überwachung übernimmt am besten ein Profi, der weiß, wie er ganz legal die notwendigen Beweise beschaffen kann. Die Detektei Lentz in Hamburg ist neben anderen Spezialgebieten auch auf Lohnfortzahlungsbetrug spezialisiert. Die Detektive wissen genau, was sie dürfen und was als Beweis notwendig ist.

Was können Hinweise auf Lohnfortzahlungsbetrug sein?

Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten insbesondere dann im Auge behalten, wenn sie häufig wegen diffuser Symptome, beispielsweise Migräne, Rückenbeschwerden oder Magen-Darm-Erkrankungen fehlen. Fehlt ein Mitarbeiter mehr als fünf Prozent seiner jährlichen Arbeitszeit, ist das auffällig. Arbeitgeber sollten sich auch notieren, ob die Arbeitnehmer vermehrt an Brückentagen fehlen, vor allem wenn zuvor der beantragte Urlaub abgelehnt wurde. Gibt es gleich mehrere Verdachtsmomente, kann der Arbeitgeber überprüfen, ob die Krankheit nur vorgeschoben ist.

Tipp – immer zuerst das Gespräch suchen

Arbeitgeber sollten in dieser Situation immer zuerst das Gespräch suchen. Der Arbeitnehmer muss seinem Chef keine Auskünfte über seine Krankheit erteilen. Doch schon die ersten Reaktionen können Hinweise liefern. Es lassen sich meist einige Informationen ableiten. Darüber hinaus schaffen offene Gespräche Vertrauen und helfen, weiterem Misstrauen vorzubeugen.

Yoga
Sport ist erlaubt. Denn, je nach Erkrankung kann er genesungsfördert sein – Yoga Photo by Form on Unsplash

Wann ist es Lohnfortzahlungsbetrug und wann nicht?

Wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, heißt das nicht, dass er den ganzen Tag das Bett hüten muss. Unter bestimmten Voraussetzungen darf er zum Einkaufen oder er darf auch Sport machen. Juristisch heißt das: Jemand, der krankgeschrieben ist, muss dafür Sorge tragen, so schnell wie möglich wieder gesund zu werden und darf nichts tun, was der Genesung entgegensteht. Hat ein Arbeitnehmer einen gebrochenen Fuß, eine schwere Grippe oder ein Rückenleiden, sieht genesungsförderndes Verhalten unterschiedlich aus.

Bei schwerer Arbeit erwischt – das erhärtet den Verdacht

Egal bei welcher Krankheit – schwere körperliche Arbeit ist während einer Arbeitsunfähigkeit immer ein starkes Indiz für Betrug. Der Krankgeschriebene darf während er nicht zur Arbeit kann, nicht sein Haus renovieren oder in den Wald gehen, um Holz zu machen. Das Argument, er sei überraschend schnell genesen, zieht nicht. Denn dann sind Arbeitnehmer nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG-Urteil vom 11. Juni 2013, Az.: 10 Sa 100/13) dazu verpflichtet, sich von ihrem Arzt gesundschreiben zu lassen und wieder zur Arbeit zurückzukehren.

Fotografieren aus dem Auto
Auch Detektive dürfen nur Biler im öffentlichen Raum machen. Die Privatsphäre darf nicht verletzt werden Pixabay © stocksnap (CC0 Public Domain)

Was ist erlaubt, um Beweise zu beschaffen?

  • Eine Beobachtung oder Observation sollten Unternehmen so kurz wie möglich durchführen und nur so lang wie unbedingt notwendig. Je nach Grund für den Verdacht können das drei bis vier Tage aber auch zwei Wochen sein.
  • Die Observation darf auf keinen Fall ohne konkreten Anlass stattfinden und sie darf sich auch nicht über viele Wochen hinziehen.
  • Dauert die Krankheit bereits länger als sechs Wochen an, ist es nicht mehr im Interesse des Arbeitnehmers hier zu ermitteln.

Grundsätzlich raten die Gerichte sogar dazu, einen Privatdetektiv mit den Ermittlungen zu beauftragen. So ist sichergestellt, dass die Handlungen rechtskonform und die beschafften Beweise vor Gericht gültig sind. Arbeitnehmer sollten bei der Auswahl der Detektei darauf achten, dass diese ausschließlich mit ZAD-geprüften Privatermittlern arbeitet, die von der IHK geprüft sind. Auch sollte die Detektei über eine entsprechende TÜV-Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 verfügen. Das verschafft Gewissheit, dass die Ermittlungen rechtskonform durchgeführt werden.

Lohnfortzahlungsbetrug ist für alle Beteiligten ein sehr heikles Thema

Eine Kündigung wegen einer vorgeschobenen Erkrankung ist ein schwieriges Thema für Unternehmen, denn ihnen obliegt die Beweislast. Deshalb ist es so wichtig, den Betrüger anhand einer hieb- und stichfesten Dokumentation zu überführen. Dabei müssen die Nachweismethoden juristisch einwandfrei sein. Für Arbeitnehmer bedeutet dies jetzt allerdings nicht, dass sie bei jeder Krankschreibung brav zuhause das Bett hüten müssen. Sie dürfen allerdings gewisse Grenzen nicht überschreiten.