Bei Urlaubsärger und Reisemängeln richtig Beschweren

ReklamationBei Urlaubsärger: Die Urlaubsmängel richtig reklamieren Foto: ganz-hamburg.de

Urlaubsärger ist wirklich nicht schön.

Recht haben und Recht bekommen sind schon immer zwei Paar Schuhe gewesen. Wer bei einer Pauschalreise bei Urlaubsärger mit seiner berechtigten Beschwerde Erfolg haben will, muss die Regeln kennen, denn es gelten eindeutige Bestimmungen die befolgt werden müssen.

Jeder weiß es, die Angaben der Reiseunternehmen und Hoteliers können durchaus „blumig“ sein und es mit der Realität nicht ganz genau nehmen. Aber, Urlaubsärger ist etwas anderes: schimmelige Bäder, eine lärmende Baustelle vis a vis des Hotels, ein abgewohntes drei Sterne Hotel statt der versprochenen fünf Sterneunterkunft oder Kakerlaken und Ungeziefer sind Reisemängel und können die Urlaubswochen verleiden und sind berechtigte Reklamationsgründe.

Das Reiserecht ist kein Do it yourself-Recht. Ansprüche müssen begründet, Formen und Fristen müssen eingehalten werden. Im Falle des Falles sollte man einen auf das Reiserecht spezialisierten Anwaltanwalt beauftragen um die Ansprüche durchzusetzen.

Die ganz-hamburg.de Tipps bei Reisemängeln

  • Der Reisemangel muss sofort am Urlaubsort der Reiseleitung gemeldet und Abhilfe verlangt werden.
  • Der Reklamationsgrund (Reisemangel) muss schriftlich dokumentiert (Reisemangelprotokoll) und vom Reiseleiter gegengezeichnet werden.Sie müssen eine Frist zur Behebung des Mangels setzten.
  • Dokumentieren sie die Reisemängel nachvollziehbar, so ausführlich wie möglich und sichern Sie Beweise (Fot0/Video). Nur zu laut ist kein Mangel. Baulärm an x-Tagen innerhalb Uhrzeit (Proktokoll) schon. Sammeln Sie Adressen von ebenfalls Betroffenen.
  • Heben Sie alle Reiseunterlagen, Werbebroschüren, Prospekte auf.
  • Wenn Sie wieder in Deutschland sind, dann müssen Sie innerhalb eines Monats nach Reiseende ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Wenn sie diese Frist versäumen, dann wird es nur Ausnahmefällen möglich sein noch Ansprüche durchzusetzen.
  • Achtung: Grundsätzlich steht ihnen ein Recht auf Selbstabhilfe zu, wenn der Veranstalter nicht bereit und fähig ist den Reisemangel abzuhelfen. Aber, nur angemessene Kosten werden ersetzt und so bleibt bei Ihnen ein Kostenrisiko. Beispiel: Sie haben einen Smart als Leihwagen mitgebucht aber nicht erhalten, dann können sie ein gleichwertiges Auto buchen aber keinen Audi A4, denn der ist voraussichtlich wesentlich teurer.

Urlaub soll Spaß und Freude bringen und eine gute Reiseleistung hat immer einen reellen Preis, denn kein Anbieter hat etwas zu verschenken. Bekannte seriöse Reiseanbieter sind durchaus ein Garant für reklamationsarmen Urlaub, denn sie prüfen i.d.R. ihre Hotels sorgfältig und arbeiten oftmals lange mit Ihnen zusammen. Qualität gibt es selten zum Nulltarif. Gerade bei Superschnäppchen von unbekannten No-Name-Anbietern aus dem Internet sollten sie wachsam sein. Der beste Urlaub ist doch der Urlaub, der einfach Freude macht, oder?