Auf der Reeperbahn um halb sieben ging es ab in den Knast

Polizeiwagen Typ Mercedes VitoEinsatzfahrzeug der Bundespolizei © Norbert Schmidt

Wer kennt es nicht vom Monopoly-Spiel, die Ereigniskarte: Gehe in das Gefängnis. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht DM 4000 ein. Nicht schön, aber die Haftbedingungen eines Monopoly-Knastes sind im Gegensatz zu einem echten Gefängnisses meist harmlos.

Im realen Leben geht es nicht immer so nett zu, denn bekanntlich ist das Leben kein Ponyhof und man sollte auch nicht unbedingt Politikern und Aktivisten Glauben schenken. Zu dieser Erkenntnis kann vielleicht auch 37-jähriger Mann gestern am Freitag gegen 18:30 Uhr auf dem S-Bahnhof Reeperbahn gekommen sein. Der Grund, es gibt obwohl nicht wenige links-grüne Politiker und Aktivisten kein Null-Euro-, 9-Euro- oder 29-Euro-Ticket. Sondern es gilt der ziemlich normale HVV-Tarif. Danach muss man nicht nur einen gültigen Fahrschein haben, wer diesen bei Kontrollen nicht vorweisen kann, muss sich ausweisen und ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zahlen.

In einem fahrenden S-Bahnzug der Linie S3 konnte der Mann gegenüber DB-Kontrolleuren in einer fahrenden S-Bahn keinen Fahrschein vorweisen. Da sich der Fahrgast auch nicht ausweisen wollte, wurde eine Streife der Bundespolizei zum S-Bahnhof Reeperbahn angefordert.

Bingo: Bei der Überprüfung der Personalien ergab sich, dass der Mann als Verurteilter noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen wegen Diebstahlsdelikten verbüßen muss, denn er hatte die geforderte Geldstrafe nicht gezahlt und hatte die polizeibekannte U-Boottaktik, sprich einfach untertauchen, angewandt.

Von der Reeperbahn gib es dann ins Bundespolizeirevier. 1,67 Promille wurden beim Atemalkoholtest festgestellt. Da ein angeforderter Arzt die Gewahrsamsfähigkeit festgestellt hatte, hieß das neue Fahrziel für den Mann: Knast. Ein netter Einkaufsbummel am Shopping Sonntag am 25.09.2022 ist damit leider unmöglich geworden. Außerdem hat der Mann noch ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens (Leistungserschleichung – Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein) am Hut.

Quelle:  Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5328768