Bahnhof Hamburg Altona – Rauchen gefährdet massiv die Freiheit!

RaucherRaucher - Symbolbild Foto von Dylan Fout auf Unsplash

Wer Rauchverbote im Bahnhof nicht beachtet, den kann durchaus die Polizei kontrollieren, im Falle eines Haftbefehles geht es in den Knast

An Rauchern hat eigentlich nur noch Olaf Scholz, unser ehemaliger Bürgermeister und jetzige Bundesfinanzminister, seine reine Freude. Waren es doch im letzten Jahr mal eben 14,4 Mrd. Euro, die unser Staat den Tabakabhängigen abknöpfte. Ansonsten sind Raucher fast überall unerwünscht und dürfen sich wie ein Fleischesser unter lauter Veganern fühlen. Heute musste ein 50-jähriger Mann aus Rumänien lernen, dass er als Raucher in Deutschland nicht nur ein fleißiger Steuerzahler ist, sondern dass er ratzfatz auch in den Knast wandern kann. 

Was der Mann aus dem Südosten der EU vielleicht, obwohl die Symbole eindeutig sind, nicht wusste, Rauchen ist in deutschen Bahnhöfen nur in gekennzeichneten Zonen erlaubt. Irre genug, da werden dann auf dem Bahnsteig Raucherzonen mit gelben Linien marktiert. Innen darf man, aussen 10 cm daneben nicht. Auf solche wahnsinnigen Ideen können wohl nur Deutsche kommen. Außerdem, wenn Sie rauchender Weise sonst im Bahnhof angetroffen werden, hat die Polizei dann das Recht die Personalien zu überprüfen. 

So ging es auch am Montag dem rauchenden Südosteuropäer. Er steckte sich im Bahnhof eine Zigarette an und wurde von einer Präsenzstreife der Bundespolizei darauf hin angesprochen. Was dann folgte, war gut für die Statistik (ein Fahndungsfall weniger), hatte aber für den Mann die Folge des Freiheitsverlustes.

Der Grund, nach ihm wurde als verurteilter Ladendieb in neun Fällen gefahndet. Der Mann hatte eine verhängte Geldstrafe in Höhe von rund 1.250 Euro bislang nicht gezahlt. Folglich muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 47 Tagen zu verbüßen. Der Verhaftung durch die Polizei schließt sich erstmal ein Aufenthalt in der U-Haftanstalt an. Ein Vorteil hat das, immerhin darf er sich draußen und in der Zelle eine Zigarette anstecken.

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Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/70254