Clash der Kulturen im S-Bahnhof Elbgaustraße – Kopfhörermann bezog Schläge

Ein Triebwagen der S-Bahn HamburgSymbolbild: Zug der S-Bahn Hamburg © Norbert Schmidt

Gar nicht nett und freundlich – seinen Gesprächswunsch unterstrich ein 20-Jähriger mit einem Faustschlag ins Gesicht

Auf S-Bahnhöfen kann es bunt und deftig zugehen. Diese Erfahrung musste auch ein 36-jähriger Mann am letzten Samstagnachmittag machen, der am Bahnsteig der S-Bahnstation Elbgaustraße entlang ging um eine S-Bahn zu erreichen. Dabei höre er über einen Kopfhörer Musik, was übrigens nicht verboten ist und normalerweise auch andere Menschen nicht provoziert. Eigentlich ziemlich üblich auf einem deutschen Bahnhof und kommt täglich zig tausende Mal vor. 

Für einen anderen jungen Mann (20) ergab sich daraus wohl dringender Gesprächsbedarf und er soll den Kopfhörermann angesprochen haben. Doch nach Zeugenaussagen reagierte der Kopfhörermann (vielleicht war die Musik etwas zu laut?) nicht und ging weiter seines Weges. Kein Mensch ist übrigens verpflichtet sich mit wildfremden Menschen zu unterhalten. 

Da beschloss wohl der 20-Jährige seinem Kommunikationswunsch nonverbal zu unterstreichen und versetzte dem Kopfhörermann einen Faustschlag ins Gesicht. Daraus folgte, was nicht verwunderlich ist, eine handfeste Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten. Zum Glück konnte eine junge Zeugin (21) couragiert eingreifen und die Kontrahenten voneinander trennen. Selbst die Bundespolizei und die Polizei Hamburg waren an diesem Gespräch unter Fremden interessiert und kamen mit mehreren Funkstreifenwagen zum S-Bahnhof Elbgaustraße.

Polizisten der Hamburger Polizei konnten den Tatverdächtigen stellen. Was dann folgte war die übliche Polizei-Routinearbeit. Nach einer vorläufigen Festnahme durch die Bundespolizei (sie ist für S-Bahnhöfe zuständig) wurde der ausländische Staatsangehörige dem Revier im Bahnhof Altona zugeführt. Der junge Mann entpuppte sich als polizeibekannt. Bei einem Atemalkoholtest wurden zwei Promille festgestellt. Nach Feststellung der  Gewahrsamsfähigkeit durch einen Arzt kam der Beschuldigte in eine Gewahrsamszelle damit er ausnüchterte.

Jetzt läuft gegen den 20-Jährigen aus einem anderen Kulturkreis ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Der 36-Jährige Geschädigte erlitt Verletzungen im Gesicht. Er verzichtete aber auf eine ärztliche Versorgung am Bahnhof.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/70254