Diebische Elster beim Klauen im Wandsbeker Krankenhaus erwischt

Zwei Hamburger PolizistenSymbolbild: Hamburger Polizei im Einsatz © ganz-hamburg.de

Als ob Ladendiebstahl nicht genug ist, anschließend ging diebische Elster im Wandsbeker Krankenhaus auf Klautour

Schon am Montag gelang es einem Zivilfahnder, eine männliche diebische Elster, die im Wandsbeker Krankenhaus ihr Unwesen trieb, dingfest zu machen. Doch los ging es bereits Montagmorgen, als ein wachsamer Zivilfahnder in seiner Freizeit einen polizeibekannten 32-jährigen Deutschen sah, wie er mit deutlich ausgebeutelter Kleidung ein Geschäft am Bramfelder Dorfplatz verließ.

Vermutlich hatte der Verdächtige einen Diebstahl begangen und der Polizist folgte ihm, als er per Bus (gut für die CO²Bilanz und vielleicht später vor Gericht vielleicht ein Strafmilderungsgrund) zum Wandsbeker Krankenhaus fuhr. Nur merkwürdiger Weise suchte er gleich verschiedene Fachstationen im Obergeschoss auf. So verhält man sich nicht, wenn man krank ist oder einen Termin hat. Deshalb wurden von dem Fahnder Kollegen zur Unterstützung angefordert.

Ziemlich ungewöhnlich, der Verdächtige verließ dann das Krankenhaus durch einen Notausgang. Darauf hielten ihn freundliche Polizeibeamte an und überprüften ihn. Dabei fanden sie versteckt im Jackenärmel eine eine Geldbörse. Im weiteren Verlauf konnte die Geldbörse einem Patientenzimmer zugeordnet werden.

Die beklaute 46-jährige Patientin dieses Zimmers hatte bereits den Diebstahl ihrer Geldtasche bemerkt und beim Stationspersonal angezeigt. Als diebische Elster hat der Tatverdächtige das Notfallgeschehen auf der Krankenstation blitzschnell für eine nicht legale Umverteilung von Eigentum genutzt.

So wurde er vorläufig festgenommen und stattete dem Polizeirevier einen Besuch ab. Dort wurde er durchsucht und dabei tauchten diverse Lebensmittel aus dem Geschäft am Bramfelder Dorfplatz in seiner Kleidung auf. Allerdings, einen Einkaufsbeleg konnte der 32-jährige Deutsche nicht vorzeigen.  

Als “alter Bekannter” der Polizei, der in der Vergangenheit bereits erheblich mit Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten war, schloss sich dann ein Besuch des Haftrichters an, der prompt einen Haftbefehl erließ.

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Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/6337