Hamburg Langenhorn: e-Scooter gefahren, jetzt sitzt ein junger Syrer im Knast

Kofferraumhaube eines PolizeiautosPolizei Symbolfoto © Norbert Schmidt

Die Meinungen über e-Scooter gehen in Hamburg weit auseinander. Besonders junge Männer bewegen sich damit im Straßenverkehr gern ohne die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Wir reden auch gar nicht davon, das e-Scooter mit Vorliebe so abgestellt werden, dass sie mitten auf einem Gehweg stehen. Wir reden auch gar nicht von den sogenannten fortschrittlichen Verkehrspolitikern und -experten, die uns diesen Elektro-Edelschrott als Fortschritt verkaufen. Allerdings, die Hamburger Polizei hat mittlerweile ein aufmerksames Auge auf e-Scooter Fahrer*Innen. Das heißt im wahren Leben auch Kontrollen und das ist gut so.

So erging es in Hamburg Langenhorn einen 23-jährigen Syrer. Eine Funkstreifenwagenbesatzung der Verkehrsdirektion Ost überprüfte nachmittags den Fahrer eines e-Scooters. Bingo: Das kleine Versicherungskennzeichen des e-Scooters passte nicht zum E-Roller. Dazu kam ein mehr als dezenter Geruch, der aus seinem Rucksack entwich, nach Marihuana. Hinzu kam außerdem, dass es ziemliche deutliche Zeichen eines zeitnahen Drogenkonsums gab. Vielleicht ist der junge Mann aus dem Morgenland nicht ganz auf dem Laufenden, aber das ist in Deutschland noch immer ein Straftatbestand. Zumal, wenn es rund 100 Gramm Marihuana sind. Dazu kamen noch 380 Euro mutmaßliches mitgeführtes Dealgeld, das die Polizei fand.

Die hinzugezogenen Beamten des Rauschgiftdezernats (LKA 68) erwirkten im weiteren Verlauf der Ermittlungen einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des mutmaßlichen Drogendealers. Ob die Wohnung im ‘Schöner Wohnen-Style’ eingerichtet ist, ist nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass die Beamten szenetypischem Verpackungsmaterial und Zubehör, 25 Gramm Kokain, 150 Gramm Marihuana, einen Schlagring, sechs Handys sowie einen als gestohlen gemeldeten E-Scooter fanden.

Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung lautete das Fahrziel für den 23-Jährigen Endstation U-Haft Knast Hamburg und den 1. April hat er bereits bei gesiebter Luft verbracht. Ob es im Knast ‘lustige’ Aprilscherze gibt ist der Redaktion leider nicht bekannt.

Quelle: Polizei Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5186783