Hamburger Hauptbahnhof: Ein Angriff auf einen Arbeiter endete mit Knast

Südsteig des Hamburger Hauptbahnhofes mit WeihnachtsbeleuchtungDer Südsteig des Hamburger Hauptbahnhofes @ Norbert Schmidt

Der Hamburger Hauptbahnhof, immerhin der verkehrsreichste Deutschlands, funktioniert nur, wenn ganz viele Menschen dort ihre Arbeit verrichten: Für den sicheren Zugverkehr, Ordnung, Sauberkeit und indem sie sehr viele Dienstleistungen erbringen. Das teilweise rund um die Uhr und in seltensten Fällen sind die Jobs überzahlt.

Umso schlimmer was heute Morgen gegen 03:45 Uhr am Hamburger Hauptbahnhof geschah. Ein Straßenkehrer reinigte mit seiner Kehrmaschine den Südsteg. Viele Reisende sind zu dieser Uhrzeit nicht auf dem Hauptbahnhof. Im Zuge der Reinigungsarbeiten bat der Straßenkehrer einen Reisenden ein Stück beiseite zu gehen. Das kommt vor und dem kommt man als zivilisierter Mensch nach.

Allerdings, der Fahrer der Kehrmaschine gehört wohl nicht zur woken Fraktion, sondern stieg ab und wehrte sich gegen den Angriff. Denn Notwehr (§32 StGB) ist ausdrücklich gestattet. Beamte der Hamburger Bundespolizei eilten herbei und nahmen sich der Sache an.

„Während der Kontrolle des 30-Jährigen bedrohte dieser die Bundespolizisten sinngemäß mit den Worten, dass er eine Waffe mit sich führe und die Beamten umbringen würde. Daraufhin wurde er kontrolliert zu Boden gebracht, Handfesseln wurden ihm angelegt. Eine Waffe konnte bei der anschließenden Durchsuchung nicht gefunden werden.“

Bingo: Bei Überprüfung der Personalien zeigte sich, dass es gegen den Schläger ein Haftbefehl wegen Beleidigung besteht. Auf seinem Konto stehen auch sieben Fahndungsnotierungen verschiedener Staatsanwaltschaften zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls und Beleidigung.

Nach seiner Verhaftung ging es in das freundliche Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof. Obwohl der Täter mit 2,42 Promille Alkohol unterwegs war, betätigte ein Amtsarzt die Gewahrsamsfähigkeit. Der 30-jährige Deutsche konnte einen haftbefreienden Betrag von 500 Euro nicht aufbringen. So ging es vom Hauptbahnhof in die U-Haft Knast. Hier wird er die nächsten 20 Tage seine Ersatzfreiheitsstrafe hinter schwedischen Gardinen und ohne Alkohol verbringen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg OTS – presseportal.de/blaulicht/pm/70254/5129948