Porsche ohne Führerschein gefahren, Schutzgeld gefordert – Knast?

Blauer Porsche PanameraPorsche Panamera Foto: Porsche

Ein 35-jähriger Porschefahrer versuchte sich als Schutzgelderpresser und bekam freundlichen Hausbesuch von den Spezial Einsatzkräften des Landeskriminalamtes.

Bekanntlich freut sich jeder Tankwart, wenn ein Porsche Panamera zum Tanken kommt. Der Tankinhalt ist groß und die meisten Besitzer fahren lieber verbrauchsfördernd. Selbst der Staat verdient prächtig an Autos, die viel Treibstoff verbrauchen. Allerdings, das ganze will auch finanziert werden, denn auf lau gibt keine Tanke Benzin ab. Normalerweise macht das, indem man arbeitet.

Ein 35-Jähriger hat aber einen anderen Weg gesucht um an Geld zu kommen. So hat er einen Geschäftsbetreiber aus Hamburg Jenfeld mit dem Auto gestoppt und ihn aufgefordert ein Schutzgeld zu zahlen. Sollte er allerdings die Zahlung verweigern, dann käme eine Schusswaffe zum Einsatz… Das war selbst in Wilden Westen nicht erlaubt und in Hamburgs Osten ist so etwas auch nicht gestattet.

Das Landeskriminalamtes für die Region Wandsbek (LKA 154) führte die Ermittlungen durch und der Tatverdacht konnte erhärtet werden. Der Anzeigende hat außerdem beim Amtsgericht eine Gewaltschutzanordnung (GewSchG) gegen den 35-Jährigen erwirkt. Das hinterließ aber scheinbar keinen Eindruck bei dem Mann, denn verstieß dagegen. Außerdem tauchte bei dem Anzeigenden eine bislang nicht bekannten Person auf, die forderte, dass die Strafanzeige zurückgenommen werden soll. Für die Ermittler waren das Gründe um bei der Hamburger Staatsanwaltschaft auf dem Eilwege einen Haftbefehl und einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken.

So bekam der 35-Jährige gestern Abend einen freundlichen Hausbesuch von Spezialeinsatzkräfte des Landeskriminalamtes (LKA 24), die den Deutschen, nachdem er seinen Porsche Panamera verlassen und eine Wohnung in der Ausschläger Allee in Rothenburgsort betreten hatte, verhafteten.


In der Wohnung wurden Beweismittel (Mobiltelefone) sichergestellt. Eine Schusswaffe wurde nicht gefunden. Allerdings stellte sich dabei heraus, dass der Beschuldigte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. So wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) eingeleitet. Der Porsche wurde zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt. Danach führten die Ermittler den 35-Jährigen dem Haftrichter zu.

Quelle: OTS POL-HH: 211208-1