Schwarzfahrer geht mit Flasche auf Kontrolleure los

Ein S-Bahn WaggonS-Bahn Hamburg © ganz-hamburg.de

S-Bahnstation Landungsbrücken – am Samstagmorgen wurde es handgreiflich

Gerade fortschrittlich eingestellte Menschen begrüßen es, dass das Zusammenleben mittlerweile in Deutschland täglich neu ausgehandelt wird. Kein Wunder, sie arbeiten eher selten im Sicherheitsbereich, bei Verkehrsunternehmen oder haben andere direkte “Kundenkontakte”.

Kontrolleure und der Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn machen da leider sehr oft handfeste Erfahrungen wenn das “Zusammenleben neu ausgehandelt wird”. So auch am letzten Samstagmorgen gegen 09.30 Uhr, als ein 46-jähriger ausländischer Fahrgast in einer fahrenden S-Bahn der Linie S1 zwischen den Stationen Reeperbahn und Landungsbrücken keine gültigen Fahrschein vorweisen konnte.

Wie immer in solchen Fällen, zur Feststellung der Personalien verließen alle Beteiligten in der S-Bahnstadion Landungsbrücken den Zug.

Allerdings, dann wurde es gemischt. Der pakistanische Mitbürger wurde auf dem Bahnsteig umgehend aggressiv. Die simple Frage nach einer Fahrkarte beantwortete er mit der Drohung die Kontrolleure abzustechen.

Ein Mann der Tat

Doch verbale Drohungen sind das eine, denn unvermittelt versuchte der Schwarzfahrer mit einer mitgeführten Glasflasche auf einen DB-Mitarbeiter einzuschlagen. Der Angriff konnte durch entsprechende 
Ausweichbewegungen und den Einsatz von Reizgas glücklicherweise abgewehrt werden.

Vielleicht weil er kein Reizgas mochte oder weil er über den Misserfolg seine Angriffes nicht erfreut war? Der Pakistaner sprang daraufhin in die S-Bahngleise und flüchtete zunächst in den Tunnelbereich. Eine abfahrbereite S-Bahn wurde von den DB-Mitarbeitern konnte gestoppt werden. Auf gezielte Ansprache begab sich der Beschuldigte jedoch aus dem Gefahrenbereich wieder auf den Bahnsteig und wurde bis zum Eintreffen angeforderter Bundespolizisten vor Ort festgehalten.

Nachdem eine Streife der Bundespolizei die Personalien überprüft hatte wurde der Mann anschließend vor Ort entlassen, denn ein Haftgrund lag nicht vor. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

Quelle: www.presseportal.de/blaulicht/nr/70254